Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
515/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/25/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4220-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/17/2000
Betreff
    Mehr Einfluss für die Stuttgarter Senioren
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Für die spezifischen Anliegen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt setzt sich seit nahezu acht Jahren der am 25. November 1992 gegründete, in der Anfrage ja auch erwähnte StadtSeniorenRat ein. Diese institutionelle Interessenvertretung ist die Interessenvertretung älterer Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart, die ihre Auffassung auch und gerade in den Aufgabenfeldern in den kommunalen Meinungsbildungsprozess einbringt, in dem die Fragesteller Defizite in der Seniorenpolitik sehen.

2. So befasste sich der StadtSeniorenRat in der Vergangenheit nicht nur mit den Auswirkungen der Pflegeversicherung, mit der Gesundheitsversorgung älterer Menschen, mit den Bedingungen des betreuten Wohnens, mit der Integration älterer Migrantinnen und Migranten, sondern auch mit den Schwierigkeiten älterer Menschen im Straßenverkehr, bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit Fragen der Sicherheit Älterer in unserer Stadt. Zu “Stuttgart 21” hat der StadtSeniorenRat eine Stellungnahme erarbeitet und an die Projektverantwortlichen weitergegeben. Dadurch, dass als Delegierte im StadtSeniorenRat Vertreterinnen und Vertreter aus Einrichtungen der offenen Altenarbeit in den Stadtteilen, der gemeinnützigen Verbände und der Heimbeiräte, aber auch der Seniorenorganisationen politischer Parteien mitwirken, werden durch ihn alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten.

Vertreterinnen und Vertreter des StadtSeniorenRates sind nicht nur in einer Reihe von Fachgremien wie dem Fachbeirat Pflege, dem Arbeitskreis Alter und Sucht, dem Arbeitskreis Frau und Alter etc. sowie im Rahmen der Projektgruppe zum Altenhilfeplan tätig, sondern auch in den jeweiligen Sicherheitsbeiräten der Stadtbezirke vertreten. Außerdem wird bislang regelmäßig eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des StadtSeniorenRates zu öffentlichen Sitzungen des Sozialausschusses eingeladen. Darüber hinaus ist es rechtlich möglich, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des StadtSeniorenRates gezielt als sachkundige Einwohnerin/sachkundigen Einwohner zu einzelnen bestimmten Verhandlungsgegenständen auch zu nichtöffentlichen Sitzungen der beschließenden und beratenden Ausschüsse einzuladen. Voraussetzung ist allerdings stets, dass der Ausschuss bzw. bei der Vorbereitung die/der Vorsitzende es für erforderlich oder jedenfalls zweckmäßig erachtet, dass er sich im Zusammenhang mit konkreten zu treffenden Entscheidungen durch Anhörung und Befragung einer Vertreterin/eines Vertreters der Seniorinnen und Senioren ein Bild über die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche dieser Bevölkerungsgruppe verschafft.

3. Außerhalb des StadtSeniorenRates gibt es für ältere Bürgerinnen und Bürger bereits seit mehr als zwanzig Jahren die Möglichkeit, ihre Anliegen über die Arbeitsgemeinschaft Treffpunkt Senior einzubringen. Träger des Treffpunktes Senior sind die Evangelische Akademie Bad Boll und die Landeshauptstadt Stuttgart. Der Treffpunkt Senior arbeitet konsequent partizipatorisch: die Mitglieder des Arbeitskreises der älteren Generation haben wesentlichen Einfluss auf die Programmgestaltung und nutzen die Möglichkeit, immer wieder die Rolle älterer Menschen in der Gesellschaft zu thematisieren. Neben einem breiten Veranstaltungsprogramm finden Ältere Unterstützung durch Initiativen bzw. für ihr eigenes Engagement bei den Initiativen, die unter dem Dach des Treffpunktes Senior angesiedelt sind und von dort begleitet werden. Aus einem Unterausschuss für gesellschaftspolitische Fragen des Arbeitskreises der älteren Generation ist übrigens der Stuttgarter StadtSeniorenRat hervorgegangen. In der Kooperationsgruppe für Bildungs- und Sozialarbeit befassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in der Arbeitsgemeinschaft Treffpunkt Senior zusammengeschlossenen Einrichtungen und Verbände mit der Situation und den Bedürfnissen älterer, aktiver, nicht hilfebedürftiger Menschen. Gleiches gilt für die Trägerebene, die im Beirat der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Treffpunkt Senior organisiert ist.

4. Weitere institutionelle Stellen innerhalb der Stadtverwaltung, die sich speziell mit Fragen der Seniorenpolitik befassen, sind das Sozialamt mit dem Bürgerservice Leben im Alter und der Sozialplanung für Ältere (vgl. Altenhilfeplan), die sich umfassend nicht nur mit dem Hilfebedarf, sondern auch mit sozialpolitischen Fragen im Hinblick auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Älterwerden in Stuttgart befassen. Dort wurden in den vergangenen Monaten "Leitlinien für die soziale Stadtentwicklung in Stuttgart in Bezug auf Menschen über 55 Jahre” formuliert, die im September 2000 mit älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern diskutiert werden sollen. Ziel ist es, einen Handlungsrahmen zu erarbeiten, wie Ideen und Wünsche, Leistungen und Fähigkeiten älterer Menschen stärker in das Gemeinwesen in Stuttgart eingebracht werden können. Ältere, die eine sinnvolle Betätigung suchen und sich engagieren wollen, erhalten Information und Unterstützung über die Initiative Bürgerengagement in Stuttgart, IBiS sowie über die Akademie des Ehrenamts. Darüber hinaus arbeiten Gesundheitsamt, Kulturamt und Sportamt jeweils themenbezogen an der Verbesserung der Situation älterer Menschen.

5. Aufgrund der Breite der genannten Aufgabenfelder halte ich es nicht für sachgerecht, dass ein Seniorenbeauftragter mit der Betreuung des gesamten Aufgabenspektrums betraut wird; ein solcher dürfte auch kaum in der Lage sein, sich den einzelnen Themen und Fragestellungen mit der nötigen Intensität zu widmen. Hingegen können für einzelne Themenbereiche institutionalisierte Anlaufstellen durchaus sinnvoll und daher anzustreben sein. So laufen zum Beispiel derzeit Gespräche, in Stuttgart eine vom StadtSeniorenRat beantragte Beschwerdestelle für Fragen der ambulanten und stationären Pflege – möglicherweise in der Trägerschaft des StadtSeniorenRates – einzurichten.








Dr. Wolfgang Schuster





2. Über
Referat A

an
Referat SJG zur Mitzeichnung


3. 10 nochmals zK


4. Über
Referat A

an
Herrn OB zur Zeichnung


5. 10-1.3 zur Vervielfältigung


6. 10-2.1 zur Verteilung


7. 10-1.4 zA