Beantwortung zur Anfrage
139/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/28/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB7123-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/04/2006
Betreff
    Entsorgung von Weihnachtsbäumen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Es ist richtig, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bisher 43,50 €/t in Rechnung gestellt hat und ein privater Anbieter günstiger war.

Seit Jahren werden die auf den Sammelplätzen gelagerten ausgedienten Christbäume vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart eingesammelt und zu den Kompost- und Hackschnitzelplätzen des Garten- und Friedhofsamts geliefert. Dort werden sie verarbeitet und zum größten Teil in städtischen Hackschnitzelfeuerungsanlagen verbrannt. Dafür werden dem Eigenbetrieb AWS vom Garten- und Friedhofsamt bislang 43,50 €/t brutto intern berechnet.

Im Dezember 2005 hat ein privates Entsorgungsunternehmen unaufgefordert ein Angebot für die Verwertung der Christbäume abgegeben, das vom Preis her günstiger war.

Die Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt Stuttgart zur internen Verrechnung regelt, dass eine Vergabe des Auftrags an den privaten Entsorgungsunternehmer jedoch nicht möglich war, da die innerstädtischen Serviceleistungen zunächst von den einzelnen Bereichen in Anspruch zu nehmen sind. Dies gilt auch für externe Leistungen, die (verwaltungsintern) an andere Ämter abgegeben werden. Eigenleistungen gehen den Fremdleistungen vor. Die Leistungsabnehmer sind jedoch berechtigt, Preisvergleiche mit externen Anbietern anzustellen.

Der oben genannte Sachverhalt wurde dem privaten Entsorgungsunternehmen fernmündlich von AWS mitgeteilt.







Mit dem Garten- und Friedhofsamt wurden in der Zwischenzeit Gespräche geführt, um den Verrechnungspreis für die Verwertung der Christbäume mit dem privatwirtschaftlichen Angebot vergleichen zu können. Hierbei ergab sich folgender Sachverhalt:

Mit AWS ist seit vielen Jahren für alle Grüngutarten (Laub, Gras, Schnittholz, krautige Abfälle und auch Weihnachtsbäume) ein durchschnittlicher Verwertungspreis von 43,50 €/t vereinbart und als Entgelt durch den Gemeinderat beschlossen. In dieser Verrechnungsbasis ist die kostenlose Annahme des privat angelieferten Grüngutes an den samstäglichen Öffnungszeiten der Kompostbetriebe eingeschlossen, d. h. AWS wird bisher nichts verrechnet.

Die Kompostbetriebe des Garten- und Friedhofsamtes sind ebenfalls in der Lage,
separat angelieferte Weihnachtsbäume zu den Bruttokosten des Angebotes
(32,50 + 19 % MWSt = 38,68 €) einer privaten Entsorgungsfirma zu verwerten,
da Weihnachtsbäume sich sehr rationell häckseln lassen und kaum Immissionsprobleme verursachen. Außerdem sind sie in hohen Anteilen für die Verwertungsschiene Hackschnitzel geeignet. Die Reduzierung der Annahmeentgelte für Weihnachtsbäume müsste jedoch die Erhöhung der Entgelte für andere Grüngutarten, insbesondere die immissionsproblematischen Laub- und Grasabfälle nach sich ziehen. Die differenzierte Verrechnung würde auch eine separate Erfassung der Abfallarten erfordern, wodurch zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht.

Auf Grund weiterer Preisverhandlungen konnte nun eine Reduzierung erreicht werden. Die positiven Betriebsergebnisse des Kompostbetriebes und Kostenreduzierungen durch die Hackschnitzelverwertung ermöglichen eine Reduzierung des Anlieferentgeltes für AWS von 43,50 €/t auf 39,50 € (brutto), wenn es einen einheitlichen, unbürokratischen Verrechnungspreis für das gesamte angelieferte private Grüngut gibt.

Die beiden Kompostbetriebe sind gemeinsam mit AWS als vorbildliche Entsorgungsanlagen für den Bedarf der Stadt geplant und gebaut worden und haben bisher auch wirtschaftlich einen hohen Nutzen für die Stadt gehabt. Dieser Nutzen für die Stadt kann nur bei umfassender Inanspruchnahme und guter Auslastung der Betriebe bestehen bleiben.

Die Verwaltung schlägt vor, von einer Teilleistungsvergabe an Dritte abzusehen und um den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig zu halten, weiterhin künftig ein einheitliches Entgelt in Höhe von dann 39,50 €/t für die gesamte Grüngutanlieferung zu verrechnen.








Dr. Wolfgang Schuster