Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/24/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2018 - 06
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schorn Stefanie (CDU), Ripsam Iris (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU), Metke Christina (CDU), Hill Philipp (CDU), Schmid Roland (CDU), Haug Marion (CDU)
Datum
06/25/2007
Betreff
Was wird aus dem Schülerhort Villa Elisa?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Der Bedarf für Schülerhortplätze im Stuttgarter Westen ist nicht gedeckt. Es besteht Bedarf für zwei weitere Gruppen.
2. Die Villa Elisa – eine Horteinrichtung in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth – ist ein unverzichtbares Angebot im Einzugsbereich der Schwabschule (Grundschule). Gerade bezogen auf die Schwabschule fehlen ganztägige Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Der Erhalt des Angebots ist aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich.
3. Das Jugendamt hat die Sanierung der Villa Elisa bereits auf die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2006/2007 gesetzt und damit den dringlichen Bedarf an Sanierungsmitteln angemeldet. Nach Vorgabe des voraussichtlichen Investitionsbudgets für Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2006/2007 und den Haushaltsplanberatungen kam die Sanierung der Villa Elisa aufgrund noch dringlicherer Vorhaben und der schwierigen baulichen Rahmenbedingungen (vgl. 4. – 6.) letztendlich nicht zum Zug.
4. Die bauliche Situation lässt insgesamt sehr zu wünschen übrig.
Das Flachdach des Gebäudeanbaus ist undicht. Es muss in den nächsten Jahren saniert werden.
· Es fehlt ein zweiter baulicher Rettungsweg für die Räume im Dachgeschoss.
· Die innere Raumstruktur des Gebäudes ist nicht barrierefrei. Die Barrierefreiheit ließe sich aber auch nicht durch Umbau vollständig herstellen.
· Das Gebäude ist von Setzrissen durchzogen.
· Es fehlt ein Vollwärmeschutz für das Gebäude.
· Die zur Verfügung stehenden Räume sind für den bestehenden 3-gruppigen Betrieb nicht ausreichend. Es fehlen Abstell- und Nebenräume, Werk- und Ruheräume. Die bestehende Selbstkochküche ist zu klein. Spülbereich und Speisenzubereitung sind räumlich nicht getrennt. Die Versorgung einer zusätzlichen Gruppe wäre mit dieser Küche nicht möglich.
5. Für kleinere Reparaturen wurden seit 1997 rund 70.000 € aufgewendet. Diese Ausgaben betrafen Glas- und Wasserschäden, kleinere Gipser- und Malerarbeiten, notwendige Sanitär- und Elektroarbeiten sowie Arbeiten an der Heizung.
Eine Aussage zu den Schönheitsreparaturen in den nächsten 10 Jahren ist nur eingeschränkt möglich. Es kommt ein Innenanstrich der Räume in Betracht, der komplett mit 14.000 € zu veranschlagen ist. Ein Außenanstrich wäre zwar optisch wünschenswert, ergibt aber ohne zusätzliches Wärmedämmverbundsystem im Moment keinen Sinn.
Um die Undichtigkeit des Flachdaches zu beseitigen, wäre eine Dachsanierung erforderlich, die ca. 17.500 € kostet. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Brandverhütungsschau vom 15.05.2007 hin. Für die Erstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges einschließlich für die Beseitigung der sonstigen Mängel aus der Brandverhütungsschau ist mit einem Betrag von 155.000 € zu rechnen.
Außerdem muss für die Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel an der Außenanlage mit Kosten in Höhe von 35.000 € gerechnet werden.
Demgegenüber lägen die Kosten für eine reine Sanierung - ohne Anbau, jedoch einschließlich des zweiten baulichen Rettungsweges und einschließlich der Mängelbeseitigung in der Außenanlage - nach einer groben Schätzung bei ca. 540.000 €. Dieser Betrag wurde in die Wunschliste 2008/2009 aufgenommen. Von der Entscheidung des Gemeinderats im Rahmen der Haushaltsberatungen hängt es ab, ob dieser Betrag auch in den Haushalt 2008/2009 eingestellt wird.
6. Die Frage eines Neubaus wurde bereits im Jahr 2004 aufgeworfen. Nach geltendem Bebauungsplan liegt die Horteinrichtung in der Elisabethenanlage, welche ein öffentlicher Platz bzw. eine Grünanlage ist. Diese Flächen sind im eigentlichen Sinne nicht für die Bebauung vorgesehen. Bei einem Umbau / Teilabbruch mit teilweisem Neubau der bestehenden Anlage könnte man sich auf den Bestandsschutz berufen. Bei einem vollständigen Abbruch und Neubau der Anlage wäre der Bestandsschutz allerdings gefährdet.
Die bestehende Anlage weist keine Stellplätze auf. Bei einer Erweiterung der Anlage wäre ein Stellplatznachweis zu führen. Wenn ein Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem bestehenden Grundstück nicht möglich ist und ein Nachweis an anderer Stelle (z. B. Hasenbergschule) ausscheidet, wäre ein „Antrag auf Befreiung“ aus Gründen des öffentlichen Gemeinwohls denkbar.
Die derzeitige Außenspielfläche beträgt ca. 790 m² und entspricht dem Flächenbedarf für 70 angemeldete Kinder. Bei einer Erweiterung der Kinderzahl könnte voraussichtlich die geforderte Außenfläche von 10 m² pro Kind nicht mehr nachgewiesen werden. Eine Erweiterung der Außenspielfläche ist nicht denkbar. Die gesamte Anlage liegt im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung.
Im Ergebnis ist eine Sanierung der Anlage auf Basis des jetzigen Bestandes möglich. Dies führt zu einer Verbesserung der Gebäudesubstanz. Eine grundsätzliche Verbesserung für den Betrieb wird wegen der bleibenden räumlich beengten Verhältnisse und der eingeschränkten Barrierefreiheit nicht erreicht. Ein Abbruch und Neubau der Gesamtanlage ist aus baurechtlichen Gründen nicht möglich und die geforderte Mindestspielfläche im Außenbereich wird unterschritten.