Anlagen: Text des Antrags Das 1888/90 erbauten Gebäude Heusteigstraße 45 ist zusammen mit dem rückwärtigen Festsaalanbau ein Kulturdenkmal nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes. Heutiger Eigentümer ist der Bau- und Wohlfahrtsverein Stuttgart. Für den ehemaligen Festsaal des Arbeiterbildungsvereins, der von 1947 bis 1961 als Landtagsplenum genutzt wurde, wäre eine repräsentativere und öffentliche Nutzung durchaus auch im Sinne des Denkmalschutzes. Wegen der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung ist er allerdings nur für maximal 99 Besucher zugelassen. Die Empore darf nicht von Zuschauern genutzt werden. Der Landtag von Baden-Württemberg als möglicher Nutzer hat bereits Abstand davon genommen, den Saal herzurichten und für Feierlichkeiten zu nutzen.