Stellungnahme zum Antrag
89/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/21/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6217-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Rudolf Klaus (CDU), Pfau Ursula (CDU), Hill Philipp (CDU), Wahl Dieter (CDU), Vetter Helga (CDU), Kirchner Oliver (CDU)
Datum
    03/27/2003
Betreff
    Grüner Pfeil
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart ist derzeit für 10 Fahrbeziehungen an 8 lichtsignalgeregelten Knotenpunkten (Kreuzungen) die Grünpfeilregel eingeführt. An 3 Knotenpunkten im Zuge der Schloss- und Bebelstraße mussten im Frühjahr 2003 4 Grünpfeilregelungen aus verkehrssicherheitlichen Gründen wieder entfernt werden. Innerhalb der zwei vorangegangenen Jahre kam es an diesen Kreuzungen häufig zu Konfliktsituationen zwischen Grünpfeilnutzern und dem Stadtbahnverkehr der Linien U4 und U9, wobei durch Gefahrenbremsungen der Stadtbahnzüge erhebliche Gefährdungen für die Fahrgäste entstanden.

Zu 2 und 3:

Die Straßenverkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung hat bisher 128 Kreuzungen mit ca. 320 einzelnen Fahrbeziehungen auf die Einführung der Grünpfeilregel geprüft, wobei 70 Kreuzungen Vorschläge aus den Bezirksbeiräten waren. An 120 Kreuzungen war die Einführung der Grünpfeilregel nicht möglich. Elf weitere Standorte werden zurzeit auf Möglichkeiten zum Einsatz des Grünen Blechpfeiles untersucht.

Grundlage der Standortuntersuchungen sind die in der Straßenverkehrsordnung aufgeführten Einsatzkriterien zur Grünpfeilregel. Maßgebende Größen sind hier der verkehrstechnische Standard des Streckennetzes und der Knotenpunkte sowie Belange der Verkehrssicherheit, insbesonders der Schulwegsicherheit. Die Mehrzahl der Kreuzungen im Stuttgarter Stadtgebiet weisen einen hohen signaltechnischen Ausbaustandard mit differenzierten Schaltungsmöglichkeiten für einzelne Fahrbeziehungen auf, wodurch eine leistungsfähige und sichere Abwicklung des Verkehrsgeschehens erreicht wird. Nach den Vorgaben der StVO sind solche Knotenpunkte in den meisten Fällen nicht zur Einführung der Grünpfeilregel geeignet. Gleiches gilt für signalgeregelte Fußgängerüberwege, die Bestandteil ausgewiesener Schulwege sind. Für das Amt für öffentliche Ordnung und für die Landespolizeidirektion Stuttgart II haben Belange der Schulwegsicherheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei der Standortprüfung Priorität.

Zu 4:

Der seit 1994 für die Anwendung der Grünpfeilregel bestehende Zustimmungsvorbehalt der Regierungspräsidien entfiel durch Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg vom 06.06.2000, so dass eine Vorlage beim Regierungspräsidium Stuttgart nicht mehr notwendig ist.

Zu 5:

Die Straßenverkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung hat in den vergangenen Monaten bei Straßenverkehrsbehörden anderer Großstädte in der Bundesrepublik Deutschland eine Umfrage zur Anzahl und zu Erfahrungen mit der Grünpfeilregel durchgeführt. In Städten vergleichbarer Größe zeigte sich beim Einsatz der Grünen Blechpfeile ein ähnliches Bild wie in Stuttgart. Die Anzahl der Grünpfeile variiert zwischen 0 und 30. So sind zum Beispiel in Frankfurt 10, in Essen 14, in Hannover 19, in Düsseldorf und Bremen jeweils 30 Fahrbeziehungen mit Grünen Blechpfeilen ausgestattet. In Dortmund ist die Regelung nicht eingeführt. Auch in den genannten Städten waren der hohe verkehrstechnische Ausbaustandard der Knotenpunkte und Sicherheitsbelange von Radfahrern und Fußgängern häufig die entscheidenden Ausschlusskriterien bei der Standortprüfung zur Grünpfeilregelung. Eine Ausnahme bilden die Städte Leipzig mit 106 und Dresden mit 263 Grünpfeilfahrbeziehungen. Die Straßenverkehrsordnung der ehemaligen DDR ermöglichte die Anwendung der Grünpfeilregel seit dem Jahr 1978. Ein größerer Teil der heute bestehenden Grünen Blechpfeile in diesen Städten wurde noch in der Zeit vor 1990 installiert. Die entsprechenden Knotenpunkte weisen häufig einfachere Lichtsignalregelungen auf, welche die Anwendung der Grünpfeilregel ermöglichen.

Zu 6:

Das Amt für öffentliche Ordnung wird weiterhin im Rahmen routinemäßiger Überprüfungen von Lichtsignalanlagen sowie auf Vorschlag aus der Bürgerschaft und den politischen Gremien, Standorte auf die Möglichkeiten zur Einführung des Grünen Blechpfeiles untersuchen.






Dr. Wolfgang Schuster