Beantwortung zur Anfrage
129/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/18/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/24/2006
Betreff
    Integrationskurse- Stuttgart nur Mittelmaß?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Ziff. 1

Die vom Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugrunde gelegten Zahlen von Neuzuwanderern in den Integrationskursen waren offensichtlich zu hoch angesetzt. Laut Integrationskursverordnung ging der Bund pro Jahr von 138.000 anspruchsberechtigten Neuzuwanderern aus. Tatsächlich nahmen im Jahr 2005 bundesweit nur 60.934 Neuzuwanderer an den Integrationskursen teil. Anders sieht die Situation bei den bereits länger in Deutschland lebenden Migranten aus. Von dieser Zielgruppe wurden die Integrationskurse bundesweit rege nachgefragt. Zwar wurde von der Möglichkeit der Verpflichtung zum Kursbesuch durch die Ausländerbehörden nicht in dem geplanten Maße Gebrauch gemacht, es besuchten jedoch sehr viele Personen freiwillig die Integrationskurse.


Zur Situation in Stuttgart

Der Start der Integrationskurse verzögerte sich im ersten Quartal 2005 vielfach aufgrund der neuen komplizierten Teilnehmerzulassungsverfahren. Insgesamt konnten im Jahr 2005 in Stuttgart dennoch 99 Bundes-Integrationskurse angeboten werden, davon 7 Jugendkurse, 7 Frauen-Integrationskurse und 5 Alphabetisierungskurse. In 2005 nahmen knapp 2000 Teilnehmer/innen an einem Integrationskurs in Stuttgart teil. Damit ist Stuttgart keinesfalls Mittelmaß, sondern nimmt laut Auskunft des BAMF gemessen am Bundesvergleich der Großstädte eine Spitzenstellung bei der Inanspruchnahme der Integrationskurse ein.

Derzeit sind 19 Sprachkursträger vom BAMF für Stuttgart zugelassen. Die Kursstandorte konzentrieren sich stark auf die Innenstadt, in den Außenbezirken kommen nur vereinzelt Kurse zustande, da die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die schlechte Kursfinanzierung und die enorme Bürokratie erzeugen einen starken Kostendruck bei den Sprachkursträgern. Dies führt zunehmend zu sinkenden Kursleiterhonoraren und großen Klassen. In Kursen mit bis zu 25 Teilnehmern können lernungewohnte Personen nicht sinnvoll gefördert werden.

Das fehlende Kinderbetreuungsangebot (lediglich 7 von 99 Kursen wurden mit Kinderbetreuung durchgeführt) sowie die fehlende Stadtteilorientierung der Integrationskurse haben zur Folge, dass vor allem Mütter mit kleinen Kindern schlecht erreicht werden.

Um die Umsetzung der Integrationskurse zu unterstützen, wurde in Stuttgart bereits Ende 2004 das Kooperationsnetz Integrationskurse aufgebaut. Unter Federführung der Abteilung Integrationspolitik wurden gute Strukturen für die Kooperation zwischen Ausländerbehörde, Sozialamt, Migrationserstberatung (MEB), Sprachkursträgern, BAMF und ARGE geschaffen.

Seit April 2005 besteht die Erstberatungs- und Clearingstelle, ein Kooperationsmodell zwischen den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Dadurch können in Stuttgart allen Migranten, seien es Neuzuwanderer oder bereits länger hier lebende Migranten, eine Beratung und ein schneller Zugang zu individuell abgestimmten Integrationskursen angeboten werden.

Die vom Bund finanzierte Migrationserstberatung bietet darüber hinaus den Neuzuwanderern ein intensives, kursbegleitendes Beratungsangebot. Die Träger der MEB haben sich in Stuttgart schon frühzeitig den zugelassenen Sprachkursträgern zugeordnet und entsprechende Kooperationsstrukturen aufgebaut.


Zu Ziff. 2, 4 und 6

Es trifft nicht zu, dass in Stuttgart die vom BAMF im Jahr 2005 zur Verfügung gestellten Kursplätze für bereits länger in Deutschland lebende Migranten nicht in ausreichendem Maße in Anspruch genommen wurden.

Die JobCenter-Dienststellen waren zwar in 2005 durch die Neustrukturierungen von Hartz IV bis in das zweite Halbjahr hinein ausschließlich durch die Leistungsgewährung in Anspruch genommen. Daher erfolgte bis Juni kaum eine Vermittlung in Integrationskurse. Andererseits meldeten sich laut Auskunft der Sprachkursträger viele Arbeitslose freiwillig zu den Integrationskursen an. In diesen Fällen erfolgte keine Verpflichtung durch die Ausländerbehörde. Wir haben also 2 „Gruppen“ von Teilnehmern zu unterscheiden:

Das Zuwanderungsgesetz sieht vor, dass bereits länger in Deutschland lebende Ausländer mit einem besonderen Integrationsbedarf sowie ALG II -Empfänger (nur Drittstaatsangehörige!) auf Anregung der JobCenter durch die Ausländerbehörde zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet werden können. Das BAMF hatte der Ausländerbehörde Stuttgart hierfür ein Kontingent von 530 Kursplätzen (§ 44a Aufenthaltsgesetz) für das Jahr 2005 zur Verfügung gestellt.

Stuttgart hatte daneben ein Anfangskontingent von 560 Plätzen für Personen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen. Bereits im April 2005 zeichnete sich ab, dass die Nachfrage nach den Kursen groß ist und die vorhandenen Kursplätze bei weitem nicht ausreichen würden. Das BAMF hat daher dieses zweite Kontingent zweimal erhöht, zuerst auf 1060 Plätze und im August nochmals auf 1560 Plätze für bereits länger hier lebende Ausländer und EU- Angehörige (freiwillige Kursteilnehmer) in Stuttgart.

Im Jahr 2005 nahmen so insgesamt 1428 Migranten freiwillig an einem Integrationskurs in Stuttgart teil. Diese „Freiwilligen“ waren zwar Teilnehmer eines Integrationssprachkurses, wurden aber im Falle der ALG II -Empfänger nicht mit den ca. 530 zur Verfügung stehenden Kursplätzen nach § 44 Aufenthaltsgesetz verrechnet. Künftig ist die Freiwilligkeit laut Aussage der Ausländerbehörde nachrangig.


Das JobCenter Stuttgart geht von mindestens 720 Klienten mit ALG II -Bezug aus, die im Jahr 2005 einen Integrationskurs besuchten (214 qua Verpflichtung nach § 44 a Aufenthaltsgesetz, die anderen freiwillig). Somit ist das vom BAMF vorgegebene Ziel, in Stuttgart 530 ALG II -Bezieher in Integrationskurse zu vermitteln, sogar noch überschritten worden. Insoweit war auch die Einlassung des Geschäftsführers des JobCenters in der Sitzung des Sozialausschusses am 13. Februar 2006 korrekt.

Auch die für Stuttgart zuständige Außenstelle des Bundesamts in Reutlingen bestätigt den hohen Anteil von ALG II -Beziehern in den Integrationskursen. Zwar lägen darüber keine statistischen Aufzeichnungen vor, eine stichprobenartige Auswertung einiger Kursakten habe aber ergeben, dass der Anteil der über das BAMF zugelassenen ALG II -Bezieher im Jahr 2005 bei rund 45 % aller Kursteilnehmer gelegen haben dürfte. Die anderen 55 % sind Migranten, die aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nicht hilfebedürftig sind.

In zahlreichen Städten wurden die Kontingente für Kursplätze nach § 44 a im Jahr 2005 nur unzureichend bzw. gar nicht in Anspruch genommen. Zum Vergleich Zahlen aus anderen Großstädten: In Frankfurt wurden im Jahr 2005 lediglich 53 und in München ca. 90 ALG II -Bezieher zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet (in Stuttgart 214 Personen = 40,3% des Kontingents). Karlsruhe hat 19,4 % und Mannheim 10,05 % des vorhandenen Kontingents an Kursplätzen belegt.

Vor diesem Hintergrund hat der Städtetag Baden-Württemberg die Kommunen aufgefordert, gegenüber ihren Ausländerbehörden darauf hinzuwirken, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente zukünftig besser genutzt werden. Das Schreiben des Städtetags berücksichtigt allerdings nicht den oben geschilderten Aspekt, dass viele ALG II -Bezieher freiwillig die Integrationskurse besuchen und daher in den meisten Kommunen, vor allem auch in Stuttgart, die Kontingente für die freiwillige Zulassung zu einem Integrationskurs bei weitem überschritten wurden. Die Liste des Städtetags weist dagegen für Stuttgart nur die genannten 214 formal Verpflichteten (40,3 %) aus.

Die vorhandenen Kursplätze noch besser zu nutzen, ist auch mir ein Anliegen. Die Entwicklungen im 1. Quartal 2006 zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind:


Situation in Stuttgart im 1. Quartal 2006

Nachdem die Anfangsschwierigkeiten in den JobCentern überwunden sind, achten die persönlichen Ansprechpartner verstärkt darauf, bei ihren Klienten den Besuch von In-tegrationskursen anzuregen. Sie schicken Ausländer, die als Vermittlungshemmnis mangelnde Sprachkenntnisse haben, zur Clearingstelle und unterscheiden dabei nicht zwischen Alt- oder Neuzuwanderern, weil dies für die berufliche Integration in diesem Zusammenhang nicht relevant ist. Entscheidend sind die fehlenden Sprachkenntnisse.

Die Clearingstelle sprachliche Integration ist für die Durchführung von Sprachstandstests und die Vermittlung von Sprachkursen für Migranten, die keine Neuzuwanderer sind, zuständig. In den folgenden Tabellen der Clearingstelle werden die Zahlen des letzten Vierteljahres 2005 im Vergleich zum ersten Quartal 2006 dargestellt:


Vermittlungen
Okt. – Dez. 2005

Jan. – März 2006
Tendenz
Steigerung
36243620,4 %

Beratungen mit Tests
auf Anregung JobCenter
Okt. – Dez. 2005

Jan. – März 2006
Tendenz Steigerung
18523024 %


Die Vermittlungszahlen beinhalten die Weitergabe sämtlicher Informationen an die Migranten, JobCenter-Mitarbeiter oder andere Betreuungsstellen zu allen Fragen des Themas „Integrationskurse“ sowie die Durchführung von Sprachstandstests und die anschließende Empfehlung von passenden Sprachkursträgern.

67 % der Vermittlungen des Jahres 2005 betrafen ALG II -Empfänger, 33 % der Vermittlungen Personen, die aus eigenem Antrieb heraus einen Sprachkurs absolvieren wollten. Die Zahlen in der Tabelle „Beratungen mit Tests auf Anregung der Job Center“ betreffen ausschließlich ALG II -Empfänger.

Laut Aussage des BAMF steht 2006 ein Kontingent von 403 Plätzen für ALG II -Bezieher (§ 44 a Aufenthaltsgesetz) zur Verfügung, von denen bereits 139 belegt sind (Stand 8.5.2006). Insoweit ist festzustellen, dass im 1. Quartal 2006 das Soll nicht nur erreicht, sondern sogar überschritten wurde. Im Jahr 2006 ist mit einer deutlichen Steigerung der in Anspruch genommenen Kursplätze nach § 44 a zu rechnen.


Zu Ziff. 3

Ich teile die Einschätzung, dass der sprachlichen Förderung von Migranten hohe Priorität einzuräumen ist. Gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter der Clearingstelle und der Abteilung Integrationspolitik unterstützen die JobCenter durch persönliche Besuche in den Außenstellen und informieren die persönlichen Ansprechpartner über die Neuregelung der Sprachförderung sowie den Verfahrensablauf. Bereits im 2. Halbjahr 2005 konnten die Vermittlungszahlen in die Integrationskurse auf Anregung der JobCenter deutlich gesteigert werden. Dieser Trend setzt sich auch 2006 fort.

Schon relativ frühzeitig erstellte die ARGE Stuttgart eine Konzeption zu den Eingliederungsleistungen für Migranten. Auf Anregung des Kooperationsnetzes Integrationskurse finanziert die ARGE Stuttgart aus dem Etat der Eingliederungsleistungen auch Aufbaukurse für Jugendliche. Diese Kurse werden im Anschluss an den Integrationskurs angeboten und dienen der Vorbereitung auf einen Hauptschulabschlusskurs bzw. eine Berufsausbildung. Hauptansatzpunkt für die Integration von Migranten mit Deutschdefiziten, insbesondere für die ALG II -Empfänger, ist zweifellos die sprachliche Förderung. Nicht außer Acht gelassen werden darf aber auch die Tatsache, dass Migranten häufig ein erforderlicher Schulabschluss und die notwendige Berufsausbildung fehlt, um sich in Deutschland in die Gesellschaft integrieren und auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Zusätzliche Fördermaßnahmen sind deshalb unabdingbar.


Zu Ziff. 5

Es gibt derzeit 826 ALG II-Empfänger mit einem Sprachförderbedarf. Diese Zahl ist nur bedingt aussagekräftig, da es sich um eine Momentaufnahme handelt. Teilweise finden die Migranten auch ohne ausreichende Sprachkenntnisse Arbeit, ziehen um o.ä.. Ein Teil dieser Hilfebedürftigen hat bereits Integrationskurse mit mäßigem Erfolg absolviert. Die Zahl der Ausländer kann statistisch abgefragt werden, diese Zahl sagt aber ebenfalls nichts über die Sprachkenntnisse aus. Insoweit ist die Datenbasis für explizite Aussagen in den Quartalsberichten zu schwach.

Die Clearingstelle erfasst monatlich die Zahl der Anregungen durch das JobCenter. Im 1. Quartal 2006 wurden 230 Beratungen durch die Clearingstelle auf Anregung des JobCenters durchgeführt. Dies bedeutet auch, dass mindestens 230 Ausländer zur Clearingstelle geschickt wurden. Davon wurden 104 Personen von der Ausländerbehörde zum Kursbesuch verpflichtet. Eine Verpflichtung nach § 44 a AufenthG durch die Ausländerbehörde kann lediglich bei Drittstaatsangehörigen erfolgen, bei EU-Ausländern ist dies nicht möglich.


Zu Ziff. 7

Einige Sprachkursträger haben sich von Anfang an auf Kurse für bestimmte Zielgruppen spezialisiert und organisieren auch Kurse in Zusammenarbeit mit den JobCentern oder führen Kurse aus Mitteln der Landesstiftung durch. Beispielhaft seien hier genannt:

Frauenkurse
Kurse für Personen ab 50 Jahre
Jugendkurse
Alphabetisierungskurse
Wohnortnahe Kurse, insbesondere für Frauen mit Kindern
Sprachkurse mit Berufsorientierung
etc.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Durchführung von Integrationskursen zeigen allerdings, dass das Angebot qualitativ verbessert und bedarfsgerechter ausgerichtet werden muss. Konkret handelte es sich nur bei 19 von 99 im Jahr 2005 angebotenen Integrationskursen um zielgruppenspezifische Kurse, wie sie in der Liste genannt sind: 7 Jugendkurse, 7 Frauenkurse mit Kinderbetreuung, 5 Alphabetisierungskurse (siehe auch Ziff. 1).

Eine Ausweitung des Kursangebots für diese Zielgruppen und eine stärkere Stadtteilorientierung können auf der Grundlage der derzeitigen Kursfinanzierung durch das Bundesamt nicht bewerkstelligt werden. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, dass Sprachkursträger mit nachweislich guten Angeboten für Frauen und Jugendliche ihr Angebot ganz einstellen, weil es nicht kostendeckend durchgeführt werden kann.

Das Stuttgarter Kooperationsnetz weist seit längerem in verschiedenen Gremien, bei öffentlichen Tagungen und in Stellungnahmen darauf hin: die Abteilung Integrationspolitik unterbreitete bereits am 8.2.2006 bei einem Erfahrungsaustausch der großen Städte im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ihre Verbesserungsvorschläge. Außerdem wurden am 21.2.2006 drei Bundestagsabgeordnete zu einem Informationsgespräch ins Stuttgarter Rathaus eingeladen, die sich anschließend in einem gemeinsamen Brief mit Nachbesserungsvorschlägen an Herrn Innenminister Dr. Schäuble wandten. Am 16.3.2006 beteiligte sich Stuttgart an einer Konferenz zum Thema „Integrationskurse - Bilanz nach einem Jahr“, in der die süddeutschen Kommunen Stuttgart, München und Nürnberg wiederum konkrete Punkte für eine Optimierung der Integrationskurse vorbrachten.

Die städtischen Kurse stellen in Stuttgart ein gutes zusätzliches Angebot für Migranten dar, die in Folge ihres Bildungshintergrundes im Integrationskurs überfordert wären bzw. die aus familiären Gründen (z.B. Frauen, die kleine Kinder zu betreuen haben) nur wohnortnah einen Kurs besuchen können. Analphabeten haben durch Vorschalten eines städtischen Alphabetisierungskurses den Vorteil, dass sie anschließend die Möglichkeit haben, einen Integrationskurs zu absolvieren, um eventuell das angestrebte Bildungsniveau B1 erreichen zu können. Gerade für Lernschwache/Lernungeübte sind die städtischen Kurse mit geringer Teilnehmerzahl und niedrigen Wochenstunden eher erfolgversprechend.

Das Bundesamt in Nürnberg verweist in diesem Zusammenhang stets auf die bereits begonnene Evaluation und will mögliche Veränderungen der Rahmenbedingungen erst nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse (frühestens 2007) vornehmen. Sobald dies der Fall ist, wird die Abteilung Integrationspolitik die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen für die Sprachförderung nach dem Stuttgarter Modell vornehmen.