Stellungnahme zum Antrag
304/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/03/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8212-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/02/2001
Betreff
    Fehler im System - Stadtbahnunfälle
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Aussage, dass Anzahl und Art der Personen- und Fahrzeugunfälle auf einen grundsätzlichen Systemfehler des bisherigen Verkehrskonzepts hinweisen, wird nach eingehender Prüfung aller Unfälle der letzten 5 Jahre mit Beteiligung der Stadtbahn durch die Landespolizeidirektion durch nichts belegt.

Der Hinweis der Antragsteller, der Unfall an der Haltestelle “Löwentorbrücke” sei mit dem Antrag Nr. 100/2001 vorhergesehen worden, trifft nicht zu. In dem zitierten Antrag vom 6. März 2001 wurde gefordert, auf der der Innenstadt zugewandten Seite der Haltestelle einen zusätzlichen Fußgängerüberweg über Kfz-Fahrbahn und Stadtbahngleis in Fahrtrichtung Innenstadt einzurichten. Hier wäre die gleiche Situation mit der gleichen Wahrscheinlichkeit für einen Unfall entstanden, wie am bestehenden Überweg, wo sich der bedauerliche Unfall vom 28.06.2001 ereignet hat.

Zu den Teilanträgen:
  1. Seitenabweiser zwischen Kupplung und Fahrzeug für Triebfahrzeuge

    Die Unfallforschung, insbesondere der TU Berlin und der Studiengesellschaft Nahverkehr (SNV) belegt, dass bei den meisten Unfällen zwischen Fußgänger und Fahrzeug schwere bzw. tödliche Verletzungen nicht durch Überrollen verursacht werden. Vielmehr führt die Kollision zum Sturz des Fußgängers mit Kopfverletzungen und/oder inneren Verletzungen als Folge.

    Die Stadtbahnwagen sind am Drehgestell mit Bahnräumern ausgerüstet; sie haben die Aufgabe, Hindernisse vom Gleis zu schieben. Ob ein Gegenstand damit tatsächlich weggeräumt wird hängt davon ab, welchen Grad der Festigkeit dieser hat. Feste Objekte werden in der Regel nicht überfahren, sondern vor der Bahn hergeschoben, bis sie seitlich abgestreift werden. Weichere Gegenstände werden eher unter den Räumer gezogen. Hier reicht der Spalt aus, der erforderlich ist, um in allen Situationen eine Berührung zwischen Räumer und Schiene auszuschließen.

    Dies gilt in gleicher Weise für den im Antrag angesprochenen “Seitenabweiser”, der ebenfalls nicht ausschließen kann, dass Unfallbeteiligte von Schienenfahrzeugen überrollt werden.
  2. Zusätzlicher Warnmechanismus bei Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen mit Abbiegemöglichkeit über Gleise

    Abbiegeunfälle werden überwiegend durch zweierlei Fehlverhalten ausgelöst:

    - Ein Kfz-Fahrer biegt bewusst an Stellen über die Gleise ab, wo das Wenden
    bzw. Abbiegen generell verboten ist;
    -
    ein Kfz-Fahrer missachtet das Signalbild und biegt bei Rot ab.

    Die bisherigen Analysen solcher Unfälle, in die alle relevanten Institutionen (Amt für öffentliche Ordnung, Tiefbauamt, Landespolizeidirektion, Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen und SSB) einbezogen sind, ließen nicht erkennen, dass ein zusätzlicher Warnmechanismus geeignet wäre, das Verhalten wirksam zu beeinflussen. Selbstverständlich werden alle Möglichkeiten der StVO und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften ausgeschöpft, um an Kreuzungen mit Gleisen höchste Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
  3. Bauliche Planungsverbesserungen für die als besonders gefährlich erkannten Unfallschwerpunkte

    Auch die Unfälle im Jahr 2001 waren und sind Gegenstand der Beratungen der Unfallschwerpunktkommission der Landeshauptstadt Stuttgart. Gibt es aufgrund des aktuellen Unfallgeschehens Erkenntnisse und Ansätze, mit denen sich die Sicherheit an Kreuzungen erhöhen lässt, so werden sie verkehrsbehördlich angeordnet und baulich umgesetzt. Dazu gehören z.B. zusätzliche Abbiegemöglichkeiten, veränderte Markierung / Verkehrsführung, Zahl, Anordnung, Größe der Signalgeber.






Dr. Wolfgang Schuster