Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/15/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: 6322-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER)
Datum
08/12/2004
Betreff
Kommunales Energiemanagement in Stuttgart nach dem bewährten "Augsburger Modell"
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
zu 1.:
Die Stadt betreibt bereits seit 1976 ein kommunales Energiemanagement. Durch dieses zentrale Energiecontrolling für die Bereiche Heizung, Strom und Wasser wurden seit dieser Zeit über 261 Mio. Euro Energiekosten eingespart. Mit Hilfe eines EDV-Systems werden die Liegenschaften mit hohen Energiekosten analysiert, betriebstechnisch optimiert und überwacht. Weiterhin werden vom Amt für Umweltschutz zentral die städtischen Energielieferverträge überprüft und nach Kosteneinsparpotenzialen untersucht. In die Zuständigkeit des Amts für Umweltschutz fällt auch die Preisverhandlung mit Energieversorgungsunternehmen. Jährlich werden alle Liegenschaften bezüglich des Energieverbrauchs und der Energiekostendaten ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse werden jährlich im Energiebericht zusammengefasst und dem Gemeinderat vorgestellt.
Mit Einführung des stadtinternen Contractings im Jahr 1995 hat das Amt für Umweltschutz ein weiteres Instrument zur Energiekostensenkung geschaffen. Darüberhinaus werden mehrere Forschungsvorhaben durchgeführt, um neue Technologien im Energiebereich erfolgreich anzuwenden.
Aufgrund dieser Tätigkeiten gilt das Energiemanagement der Stadt bundesweit und inzwischen auch europaweit als vorbildhaft.
zu 2.:
Anforderungen und Ziele an die Straßenbeleuchtung werden in regelmäßigen Zeitabständen von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der EnBW, des Tiefbauamts, des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung sowie des Amts für Umweltschutz besteht, besprochen. Bereits seit Anfang der achtziger Jahre sind Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) in Stuttgart im Einsatz. Die Resonanz der Bevölkerung war positiv, sodass heute bei der Straßenbeleuchtung in Stuttgart im Allgemeinen nur noch diese gelben Lampen zum Einsatz kommen.
Im Jahr 2003 konnte über das stadtinterne Contracting ein ganzer Stadtteil von Quecksilberdampflampen auf Natriumdampflampen umgerüstet werden. Zur Zeit erfolgen weitere Umstellungen auf diese Art, die auch 2005 fortgesetzt werden (vgl. Energiebericht 2003, Kapitel 4.2 und 4.6).
Wegen der langen Lebensdauer der Beleuchtungsanlagen ist dies ein langwieriger Prozess. Die Umrüstung der Leuchten ist nur dort wirtschaftlich zu vertreten, wo bei der bestehenden Anlage das Ende der Lebensdauer absehbar ist. So ist zwar die Quecksilberdampflampe zur Zeit immer noch das am meisten vorhandene Leuchtmittel, sie wird jedoch binnen weniger Jahre von der Natriumdampfhochdrucklampe überholt.
Das Ein- und Ausschalten der Straßenbeleuchtung geschieht über Dämmerungsschalter. Der Schwellwert wurde 2003 so verändert, dass eine noch kürzere Brenndauer erreicht wird. Außerdem betreibt die Stadt zweiflammige Leuchten durchgängig nur noch mit einer Lampe.
Große Einsparungen von Strom und Energiekosten gab es durch die Umrüstung von Unterführungen auf Natriumdampfhochdrucklampen. Zuletzt erfolgte die Erneuerung der Beleuchtung in der Unterführung Gebhard-Müller-Platz, ebenfalls über das stadtinterne Contracting (vgl. Energiebericht 2002, Titelbild; Energiebericht 2001, Kapitel 4.6).
Das Ausschalten von einzelnen Leuchten, sodass nur noch jede zweite Leuchte in Betrieb ist, kann aus Gründen der Gleichmäßigkeit nicht erfolgen. Die Anforderungen an die Gleichmäßigkeit sowie die weiteren zu beachtenden Kriterien sind in der
DIN 5044 (bzw. EN 13201) geregelt.