Beantwortung zur Anfrage
429/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/18/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9513/4



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/07/2000
Betreff
    Auflösung von Bundesbehörden in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Wenn die Verwaltung auf offiziellem oder inoffiziellem Wege von der Verlegung oder Zusammenlegung von Landes- oder Bundesbehörden hört, wird sie von sich aus tätig.

Dies geschieht in der Regel mit einem Briefwechsel des Oberbürgermeisters oder gelegentlich auch dem Fachbürgermeister mit dem zuständigen Minister und in besonderen Fällen auch mit dem Bundeskanzler oder dem Ministerpräsidenten. Zudem gibt es normalerweise auch Kontakte zu den Stuttgarter Behördenleitern und den örtlichen Personalräten. Des weiteren wurden in der Vergangenheit die Stuttgarter Bundestagsabgeordneten bei Verlagerung von Bundesbehörden um Unterstützung gebeten.

Da es sich bei der Entscheidung der Konzentration von unterschiedlichen Bundes- oder Landesbehörden zumeist um Einzelfallentscheidungen handelt, geht die Verwaltung auch auf jeden einzelnen Fall individuell ein.

Im aktuellen Fall der Umstrukturierung der Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) kann davon ausgegangen werden, dass das Hauptzollamt Stuttgart nicht verlagert wird, die exportorienterten Firmen also die befürchteten Standortnachteile nicht zu erwarten haben.

Dr. Wolfgang Schuster