Dies geschieht in der Regel mit einem Briefwechsel des Oberbürgermeisters oder gelegentlich auch dem Fachbürgermeister mit dem zuständigen Minister und in besonderen Fällen auch mit dem Bundeskanzler oder dem Ministerpräsidenten. Zudem gibt es normalerweise auch Kontakte zu den Stuttgarter Behördenleitern und den örtlichen Personalräten. Des weiteren wurden in der Vergangenheit die Stuttgarter Bundestagsabgeordneten bei Verlagerung von Bundesbehörden um Unterstützung gebeten.
Da es sich bei der Entscheidung der Konzentration von unterschiedlichen Bundes- oder Landesbehörden zumeist um Einzelfallentscheidungen handelt, geht die Verwaltung auch auf jeden einzelnen Fall individuell ein.
Im aktuellen Fall der Umstrukturierung der Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) kann davon ausgegangen werden, dass das Hauptzollamt Stuttgart nicht verlagert wird, die exportorienterten Firmen also die befürchteten Standortnachteile nicht zu erwarten haben.
Dr. Wolfgang Schuster