Beantwortung zur Anfrage Nr.
439/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/07/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1224-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/15/2000
Betreff
    Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis bei Nicht EU Ausländern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1: Fena Özmen (Neshe) wohnt nicht mehr in Stuttgart. Für die Prüfung und Einleitung der angesprochenen Maßnahmen ist die Ausländerbehörde des neuen Wohnortes zuständig.


zu 2: Es wird keine praktikable Möglichkeit gesehen, unwahre Vaterschaftsanerkennungen überhaupt zu erkennen bzw. aufzudecken.


zu 3: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, daß bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung Falschangaben gemacht wurden, wird diese in der Regel befristet oder zurückgenommen. Gleichzeitig wird der Betroffene zur Ausreise aufgefordert und angezeigt. Dies ist gängige Praxis.







Dr. Wolfgang Schuster