Stellungnahme zum Antrag
171/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/06/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1206-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/07/2008
Betreff
    Motorrad-Rennstrecke auf der Neuen Weinsteige
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Auf der Neuen Weinsteige ist entsprechend dem vorliegenden Konzept zum Ausbau der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (GRDrs 28/2007) zur Erreichung einer höheren Verkehrssicherheit im Rahmen der ersten Umsetzungsstufe für 2008 der Bau von insgesamt 3 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, davon zwei in stadtauswärtiger Fahrtrichtung, geplant. Hier waren in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt wegen des zweispurigen Ausbauzustands, immer wieder Unfälle aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit zu verzeichnen.

Der Auftrag für die Installation der stationären Anlagen ist bereits erteilt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in absehbarer Zeit erfolgen. Durch die Verstetigung des Verkehrsflusses auf einem niedrigeren Geschwindigkeitsniveau wird das Geschwindigkeitsverhalten verbessert und damit auch die Unfallgefahr insbesondere zu Nachtzeiten und am Wochenende deutlich reduziert. Insoweit dient eine gezielt eingesetzte Geschwindigkeitsüberwachung, mit dem Ergebnis einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung, auch der Emissionsreduzierung.

Die Überwachung von Motorradfahrern gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig. In Deutschland kann nur der Fahrzeuglenker, der den Verstoß begangen hat und nicht auch der Fahrzeughalter bei Geschwindigkeitsverstößen zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb ist eine eindeutige Zuordnung des Verstoßes im Zusammenhang mit der erfolgten Geschwindigkeitsübertretung von grundsätzlicher Bedeutung. Die kommunale Verkehrsüberwachung ist jedoch nicht berechtigt, Anhaltekontrollen vorzunehmen.



Insofern sind personalintensive Anhaltekontrollen durch die Polizei notwendig, um mit dem Motorrad auch gleich den verantwortlichen Fahrzeuglenker festzustellen.

Das Polizeipräsidium Stuttgart hat dazu mitgeteilt, dass die motorisierten Zweiräder im Rahmen des Streifendienstes und zusätzlich während der Motorradsaison (Frühjahr bis Herbst) durch Schwerpunktaktionen überprüft werden. Die Kontrollörtlichkeiten werden so gewählt, dass eine große Anzahl von Zweiradfahrern überprüft werden kann.

Ein Augenmerk gilt hier auch dem technischen Zustand des Kraftfahrzeuges und möglichen Veränderungen. Insbesondere tragen manipulierte Auspuffanlagen ohne Schalldämpfereinsatz zu erhöhten Lärmemissionen bei. In diesen Fällen werden die Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht und es wird sichergestellt, dass die Veränderung rückgängig gemacht wird. Unter Umständen wird das Fahrzeug auch bei einem technischen Sachverständigen (z.B. TÜV) vorgeführt.







Dr. Wolfgang Schuster