Stellungnahme zum Antrag
40/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/20/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6263-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Blind Roswitha (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Sawade Annette (SPD), Thurner Robert (SPD), Wüst Monika (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/04/2005
Betreff
    Sicherung und Schutz des Naturdenkmals Probstsee in Stuttgart-Möhringen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Bedeutung des Probstsees und sein hoher Wert für Naturschutz und Ökologie, aber auch für die Naherholung sind bekannt.

Deshalb ist sein Schutz und seine Erhaltung als Biotop sowohl in der Vergangenheit als auch in Zukunft ein erklärtes Ziel der Stadtplanung in Stuttgart-Möhringen.

Im Auftrag gewerblicher Grundeigentümer in diesem Bereich, haben im vergangenen Jahr zwei Architekturbüros anhand von Schemaentwürfen und Modellstudien untersucht, ob zwischen Vaihinger Straße und Probstsee anstelle der heute zulässigen bzw. vorhandenen gewerblichen Nutzung auf einer Fläche von ca. 3,5 ha auch ein Wohngebiet entstehen könnte. Auch wurde ein Umweltgutachten für diesen Bereich erstellt. Diese Vorentwürfe hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zu einem Rahmenkonzept zusammengefasst und im Städtebauausschuss zur Diskussion gestellt.


Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Entwürfe der besonderen Situation am Probstsee zu wenig gerecht würden und insbesondere ein Verkehrskonzept fehle. Es wurde angeregt bei der Weiterplanung zur städtebaulichen Neuordnung ein Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren durchzuführen um alternative Lösungen zu erhalten. Dabei sei besonderer Wert auf die Belange des Probstsees als Naturdenkmal mit seinen Schutzzonen zum einen zu legen und auf die gebührende Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrslärmbelastung zum anderen. Diese Forderungen sollen nun bei der weiteren Entwicklung und Ausschreibung eines Wettbewerbs ausreichende Berücksichtigung finden.

Aktuell sieht die Situation nun allerdings so aus, dass die dortigen Gewerbebetriebe ihre Veränderungsabsichten – Wohnen statt Gewerbe - zurückgestellt haben und derzeit keine weiteren Planungsschritte beabsichtigt sind. Eine Notwendigkeit zur Änderung des geltenden Planungsrecht ist nicht gegeben.





Dr. Wolfgang Schuster