Beantwortung zur Anfrage
43/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/23/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: 1415



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    02/03/2009
Betreff
    Rasche Alarmierung der Feuerwehr
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Fachverwaltung wird zur Anfrage wie folgt Stellung genommen:

n Sachverhalt
Am 29.01.2009 wurde die Feuerwehr Stuttgart zu einem Brandeinsatz in den Holbeinweg 7 gerufen. Von der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) wurde nach dem Notrufeingang der Löschzug der zuständigen Feuerwache 4 (Feuerbach) alarmiert. Da die Feuerwache 4 mit den Löschfahrzeugen zu diesem Zeitpunkt beim Dienst­sport war, fuhren der Löschzug und der Leitungsdienst von unterschiedlichen Standorten zur Einsatzstelle. Der von der Feuerwache 4 ausrückende Leitungsdienst traf auf Grund des kürzeren Anfahrtsweges vier Minuten vor den Fahrzeugen des Löschzuges an der Einsatzstelle ein, was Spekulationen nährte, dass er zuerst alleine zur Erkundung der Lage entsandt wurde. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der gleichzeitig mit dem Leitungsdienst alarmierte Löschzug der Feuerwache 4 war 10 Minuten nach Abschluss der Alarmierung unter Einhaltung der vorgegebenen Eintreffzeit an der Einsatzstelle.

n Frage 1:
Wie wird sichergestellt, dass in der Notrufzentrale eingehende Alarmierungen in Brandfällen ohne Verzögerungen zu Löscheinsätzen führen?

Die Bearbeitung von Notrufabfragen erfolgt durch die Leitstellendisponenten nach einem vorgegeben und geschulten Schema, in welchem der Disponent im Laufe der Gesprächsführung alle für die Einsatzabwicklung relevanten Daten erfragt. Dabei wird er von einem Einsatzleitsystem unterstützt, das ihm bei der Auswahl des Einsatzortes (z. B. Straßennamen) schon bei der Eingabe der Anfangsbuchstaben Vorschläge zur Auswahl anbietet und einen Kartenausschnitt des entsprechenden Gebietes anzeigt. Somit ist gewährleistet, dass alle in Stuttgart vorhandenen Straßen zeitnah gefunden und angezeigt werden.

n Frage 2:
Wie ist es zu erklären, dass die Existenz des Holbeinweges von der Notrufzentrale zunächst bestritten wurde?

Die in der ILS eingehenden Notrufe und die Gesprächsführung werden aufgezeichnet. An Hand dieser Aufzeichnungen ist nicht zu erkennen, dass sowohl bei dem für die Alarmierung relevanten ersten eingehenden Notruf, noch bei den weiteren eingehenden Anrufen, ein Disponent die Existenz des Holbeinweges bestritten hat.

n Frage 3:
Handelt es sich hier um einen Einzelfall, oder gibt es weitere Fälle von Verzögerungen bei Brandeinsätzen?

Der ILS liegen keine Erkenntnisse über Verzögerungen in der Leitstelle bei der Alarmierung von Brandeinsätzen vor.








Dr. Wolfgang Schuster