Stellungnahme zum Antrag
510/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/13/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 58 11 - 01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/20/2000
Betreff
    Grünfläche zwischen der Ladenstraße und der Altenwohnanlage Rudolf und Hermann Schmid Stiftung auf der Rohrer Höhe
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die in dem Antrag bezeichnete Grünfläche betrifft drei Flurstücke in Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wohnen. Es handelt sich um eine Wiesenfläche mit teilweise altem Obstbaumbestand, ein nicht ausgebauter Weg quert die Wiese. Die Wiese wird in extensiver Weise gepflegt, d.h. zweimal im Jahr gemäht. So stellt sich die Grünfläche als eine traditionelle Baumwiese im herkömmlichen Sinne dar. Von einer Störung des Landschaftsbildes kann nicht gesprochen werden. Allerdings war eine vor kurzem vom Liegenschaftsamt erworbene Teilfläche eine Zeit lang als Erdlager genutzt worden. Diese Nutzung wurde jedoch inzwischen aufgegeben und die Fläche rekultiviert und in einen guten Zustand gebracht.

Laut rechtsgültigem Bebauungsplan handelt es sich bei der angesprochenen Grünfläche um ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung ”Kirchliches Gemeindezentrum, Kindergarten, Wohnungen für Bereitschaftspersonen der Kirchengemeinden”. Wann das Grundstück für eine bauliche Nutzung benötigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Konkrete Planungen liegen nicht vor. Es ist aber anzunehmen, dass das Grundstück früher oder später für eine bauliche Nutzung beansprucht wird.

Ein stärkerer Eingriff in das Grundstück zu Gunsten einer intensiveren Grünanlage ist angesichts des intakten Baumwiesenbestandes und der Aussagen des Bebauungsplanes derzeit nicht vorgesehen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass entlang des querenden Weges einige Bänke aufgestellt werden, um so die Grünfläche insgesamt aufzuwerten. Das Garten- und Friedhofsamt wird bei einem Ortstermin mit dem Bezirksamt und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen geeignete Bankstandorte prüfen.






Dr. Wolfgang Schuster