Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
444/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/19/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-11.4



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/20/2000
Betreff
    Verkehrsanbindung Gewerbegebiet Kesselstraße und schneller Ausbau der Südumfahrung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Der dreispurige Ausbau der Bundesstraße 10 im Bereich Wangen und Hedelfingen ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf enthalten. Die Stadt hat gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Landes die Frage eines dreispurigen Ausbaus der B 10 geprüft. In dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle B 14/B 10 und der Gemarkungsgrenze erscheint ein dreispuriger Ausbau unter Beibehaltung eines Standstreifens grundsätzlich ausführbar. Die Straßenbauverwaltung wird nun in dem genannten Bereich weitere Untersuchungen vornehmen.

Die Straßenbauverwaltung hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Haushaltslage eine Verwirklichung der Maßnahme kurzfristig nicht gesehen wird. Bei Verfügbarkeit entsprechender Mittel ist eine stufenweise Realisierung, sofern sich diese als möglich und wirtschaftlich erweisen sollte, durchaus denkbar. Hierzu sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.

Das Gewerbegebiet Kesselstraße ist über die Anschlussstellen Otto-Konz-Brücken und Otto-Hirsch-Brücken von der B 10 erreichbar. Weitere Anschlussmöglichkeiten von der B 10 an das Gebiet sind nicht geplant und erforderlich.

2. Die Südumfahrung Stuttgart, die Umfahrung von Hedelfingen und Riedenberg im Zuge der B 312 von der B 10 zur Mittleren Filderstraße, ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten.

Der von der Stadt erstellte Genehmigungsentwurf für die B 312-Umfahrungen Hedelfingen und Riedenberg mit dem Knotenpunkt Kirchheimer Straße wird nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg derzeit geprüft. Ein




Termin für den Abschluss des eingeleiteten Prüfungsvorgangs konnte noch nicht genannt werden. Aufgrund der knappen Haushaltslage des Bundes kann auch bei dieser Maßnahme mit einer kurzfristigen Verwirklichung des Projekts nicht gerechnet werden. Die verschiedentlich vorgestellten Modelle und Überlegungen, den Bau der B 312 eventuell durch die Stadt vorzufinanzieren, sind der Straßenbauverwaltung bekannt. Konkrete Aussagen zur Frage der Vorfinanzierung können noch nicht vorgestellt werden.






Dr. Wolfgang Schuster