Stellungnahme zum Antrag
566/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/25/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/18/2000
Betreff
    Verkehrs- und Lärmbelastung an der Magstadter Straße in Büsnau
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Lärmsituation in Büsnau und Vaihingen ist der Stadtverwaltung bewusst. Unter anderem deshalb wurde dieses Gebiet für das Pilotprojekt Lärmminderungsplan ausgewählt.
Mit der Umsetzung der im Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen vorgesehenen Maßnahmen sind das Amt für Umweltschutz, das Amt für öffentliche Ordnung, das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt befasst.


Zu Ihrem Antrag Ziffer 1:

Im Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen sind für den Bereich der Magstadter Straße in Büsnau die Maßnahmen 23 “Kreisverkehr an der Kreuzung Büsnauer Straße / Magstadter Straße” und 24 “Lärmschutzwand an der Magstadter Straße” vorgesehen.

Für den Kreisverkehr an der bisher signalgeregelten Einmündung der Büsnauer Straße in die Magstadter Straße hat das Stadtplanungsamt inzwischen Entwurfspläne angefertigt und stadtintern abgestimmt. Die Planung muss allerdings noch mit dem Straßenbauamt
Schorndorf und mit der Forstverwaltung abgestimmt werden, da die Maßnahme Eingriffe in den Wald verursacht. Beide Behörden haben die Entwurfspläne mit der Bitte um Stellungnahme erhalten.

Für die Maßnahme 24 wurde Ihr Antrag an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet. Nach der inzwischen eingegangenen Stellungnahme des Regierungspräsidiums sind die für eine Lärmsanierung geltenden Grenzwerte voraussichtlich nur bei vier Gebäuden überschritten. Eine genauere Untersuchung sei noch erforderlich. Das Regierungspräsidium wird diesen Streckenabschnitt der L 1189 (Magstadter Straße) nunmehr aufgrund Ihrer Initiative in das Lärmsanierungsprogramm des Landes aufnehmen. Da jedoch die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Aussage des Regierungspräsidiums äußerst knapp bemessen sind und die Magstadter Straße zudem in Konkurrenz zu weiteren Maßnahmen im Regierungsbezirk steht, ist mit einer kurzfristigen Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen kaum zu rechnen. Wir werden uns nach dem weiteren Fortgang erkundigen.


Zu Ihrem Antrag Ziffer 2:

Wie bereits im Zwischenbescheid zugesagt, wird die Verkehrsüberwachung auch weiterhin regelmäßig im Rahmen des personell Möglichen Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen.





Dr. Wolfgang Schuster