Beantwortung zur Anfrage
284/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/05/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6216 - 04



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Ripsam Iris (CDU), Benzinger Marc (CDU)
Datum
    07/21/2009
Betreff
    Ampel statt Schranke?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Die Außenschranke für die Zufahrt von zahlenden Kurzparkern zur Rathausgarage befindet sich im Freien und ist somit der Witterung und dem Vandalismus ausgesetzt. Besonders in den Nachtstunden und an Wochenenden wird die Schranke von Zerstörungswütigen entweder gewaltsam nach oben gedrückt oder aus der Verankerung „gehoben“, mitunter auch ausgetreten. Solche Vorkommnisse waren vermehrt 2009 und hier im Durchschnitt alle 14 Tage zu registrieren.

Geringere Schäden können dabei durch den diensthabenden Garagenwärter behoben werden, indem er die Schranke wieder einsetzt. Problematisch wird es, wenn Antriebseinheit und Steuerplatte beschädigt werden. Im Jahr 2009 entstanden hierdurch Reparaturkosten von über 2.500,- €/netto.

Die Ersetzung der Schranke durch eine Ampelanlage wurde bereits im Tiefbauamt diskutiert, aber wegen der baulichen Gestaltung von Zufahrt und -gang zur Rathausgarage verworfen, weil die Verkehrssicherheit sich in diesem Bereich verringern würde. Die Kosten für eine Ampelinstallation betragen nach erster Schätzung ca. 15.000,- €.

Im Zusammenhang mit dem baldigen Abriss der Garage ist die Installation einer Ampelanlage nicht zu vertreten.




Da auch die künftige Rathausgarage ihre bisherige Doppelfunktion wieder zu erfüllen hat, ist die Frage nach einer Gestaltung von zwei Zufahrten ebenfalls Gegen-stand der Planung. Möglicherweise kann bei einer völligen Neugestaltung dieses Bereiches eine Ampelanlage sich als sinnvoll erweisen. Außerdem würde die Ausstattung der neuen Garage mit einer leistungsfähigen Videoanlage – die jetzige Garage verfügt lediglich über eine Kameraüberwachung – Aufzeichnungen und somit Erkennung sowie strafrechtliche Verfolgung von Vandalismusakten jedwelcher Art ermöglichen. Der Betrieb dieser Anlage würde selbstverständlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen.







Dr. Wolfgang Schuster