Stellungnahme zum Antrag
728/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/22/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2041-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Stradinger Fred-Jürgen (CDU), Barg Stefan (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), List Manfred (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    11/30/2000
Betreff
    Sporthallensituation in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Die Verwaltung hat nach den 1987 vom Gemeinderat beschlossenen “Stuttgarter Hallen-belegungskriterien” eine generelle Belegungsüberprüfung in städtischen Hallen vorge-nommen. Mit Wirkung vom 01.10.1991 wurde auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine komplette Neueinteilung in städtischen Turn- und Sporthallen durchgeführt, deren Haupt-merkmal die generelle Einteilung der Übungszeiten in 45-Minuten-Übungszeiteinheiten war. Da die Dauer der Übungszeiteinheiten bis dahin sehr unterschiedlich war, ergaben sich durch die zeitliche Umstellung auf 45-Minuten-Einheiten 296,5 ÜZE/N* freie Übungs-zeiteinheiten. Insgesamt wurden 652 ÜZE/N* umgeschichtet.
* 1 ÜZE/N entspricht 45 Minuten in einer Normalturnhalle mit 405m²
2. Seit 01.01.1993 wird für die Nutzung städt. Sportanlagen der sog. Sachkostenbeitrag erhoben. Durch die Einführung des Sachkostenbeitrags wurden bisher nicht optimal genutzte Hallenzeiten zurückgegeben (73 ÜZE/N*; Stand: 10.11.1993), die allesamt sofort wieder an Vereine / Sportgruppen vergeben wurden. 3. Das Sportamt steht bei der Hallenbelegung in ständigem Kontakt und Austausch mit dem Schulverwaltungsamt. So vermittelt das Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit dem Sportamt selbstverständlich auch freie Nachmittags- und Wochenendzeiten an interessierte Vereine. Anträge für die Überlassung von Nachmittagszeiten liegen direkt vor Ort bei den Schulen aus, Wochenendzeiten werden über das Schulverwaltungsamt und Zei-ten in Ballspielhallen über das Sportamt vergeben. Die Vereine werden halbjährlich mit der Infobroschüre “Sportamt aktuell” über diese Anlaufstellen informiert. 4. Die Verwaltung unterstützt die Schlüsselverantwortung in städtischen Turnhallen. In den sogenannten Ballspielhallen wird grundsätzlich die Schlüsselverantwortung übertragen. Es wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht. 5. Es gehen täglich neue Anträge auf Zuteilung von Übungszeiten ein, die ebenso vielfältig wie zahlreich sind. Die Nachfrage nach Hallenzeiten für Gymnastikgruppen kann in der Regel befriedigt werden, da in kleineren Hallen und Gymnastikräumen noch Zeiten zur Verfügung stehen. Dabei wirkt sich auch aus, dass viele Vereine über eigene Gymnastik-räume verfügen. “Spezialsportarten” (Kampfsport und Ringen – fehlende Lagermöglich-keiten für Matten, Hallenradsport) und die Ballsportarten können nicht wunschgemäß versorgt werden.







Dr. Wolfgang Schuster