Stellungnahme zum Antrag
728/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
12/22/2000
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 2041-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Stradinger Fred-Jürgen (CDU), Barg Stefan (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), List Manfred (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
11/30/2000
Betreff
Sporthallensituation in Stuttgart
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung hat nach den 1987 vom Gemeinderat beschlossenen “Stuttgarter Hallen-belegungskriterien” eine generelle Belegungsüberprüfung in städtischen Hallen vorge-nommen. Mit Wirkung vom 01.10.1991 wurde auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine komplette Neueinteilung in städtischen Turn- und Sporthallen durchgeführt, deren Haupt-merkmal die generelle Einteilung der Übungszeiten in 45-Minuten-Übungszeiteinheiten war. Da die Dauer der Übungszeiteinheiten bis dahin sehr unterschiedlich war, ergaben sich durch die zeitliche Umstellung auf 45-Minuten-Einheiten 296,5 ÜZE/N* freie Übungs-zeiteinheiten. Insgesamt wurden 652 ÜZE/N* umgeschichtet.
Die frei gewordenen Übungszeiteinheiten wurden sportgerecht direkt an Vereine und son-stige Sportgruppen (Betriebssportgruppen, kirchliche, private und sonstige institutionelle Sportgruppen) überlassen. Hierbei konnten neue Gruppen, die bisher keine Hallenzeiten bekommen konnten, versorgt werden. Insbesondere die Nachfrage nach sportnormge-rechten Hallen (mindestens 2-teilbar) kann jedoch im Stadtgebiet mit den vorhandenen Hallenkapazitäten nicht immer abgedeckt werden. Über das in den Vorplanungen ange-dachte Konzept der Turn- und Versammlungshallen hinaus gibt es regional betrachtet weiterhin einige Bereiche, die unterversorgt sind. Besonders groß ist die Unterversorgung im Filderbereich und in Teilen des Stuttgarter Nordens. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in den Haushaltsplanberatungen 2000/2001 beauftragt, den Bau von weiteren Ballspielhallen voranzutreiben. Aus diesem Grund wurde das Ballspielhallenkonzept weiter fortgeführt. Im Februar 2001 soll eine neue Raumkonzeption für Ballspielhallen mit entsprechenden Standortvorschlägen in den Ausschüssen behandelt werden.
Defizite bei der Versorgung ergeben sich auch im Bereich der Kampfsportarten (Judo, Ai-kido, Ringen usw.). Durch die mangelnden Lagerkapazitäten für Matten konnten sich diese Sportarten in der Vergangenheit wenig ausdehnen.
* 1 ÜZE/N entspricht 45 Minuten in einer Normalturnhalle mit 405m
²
2. Seit 01.01.1993 wird für die Nutzung städt. Sportanlagen der sog. Sachkostenbeitrag erhoben. Durch die Einführung des Sachkostenbeitrags wurden bisher nicht optimal genutzte Hallenzeiten zurückgegeben (73 ÜZE/N*; Stand: 10.11.1993), die allesamt sofort wieder an Vereine / Sportgruppen vergeben wurden.
Seit Einführung des Sachkostenbeitrags sind die Vereine – nicht zuletzt aus Kostengründen – dazu übergegangen, ihre Vereinsbelegungen zu optimieren und nicht belegte Hal-lenzeiten rasch zurückzugeben. Die Fluktuation in den Hallen ist daher heute viel größer als in der Vergangenheit.
Derzeit gibt es in Sporthallen keine freien Zeiten. Nur in einigen Stadtbezirken gibt es in Turnhallen und Gymnastikräumen noch wenige freie Trainingszeiten. Diese müssen teilweise für Umbelegungen im Zusammenhang mit anstehenden Generalsanierungen vorgehalten werden. Durch ständig stattfindende Um- und Neubelegungen ändern sich freie Zeiten permanent. Antragstellende Vereine und Sportgruppen erhalten stets ihren sport-artspezifischen Bedürfnissen entsprechende Übungszeitenangebote.
3. Das Sportamt steht bei der Hallenbelegung in ständigem Kontakt und Austausch mit dem Schulverwaltungsamt. So vermittelt das Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit dem Sportamt selbstverständlich auch freie Nachmittags- und Wochenendzeiten an interessierte Vereine. Anträge für die Überlassung von Nachmittagszeiten liegen direkt vor Ort bei den Schulen aus, Wochenendzeiten werden über das Schulverwaltungsamt und Zei-ten in Ballspielhallen über das Sportamt vergeben. Die Vereine werden halbjährlich mit der Infobroschüre “Sportamt aktuell” über diese Anlaufstellen informiert.
4. Die Verwaltung unterstützt die Schlüsselverantwortung in städtischen Turnhallen. In den sogenannten Ballspielhallen wird grundsätzlich die Schlüsselverantwortung übertragen. Es wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Die Verwaltung hat zudem 1997 sämtliche Schulturnhallen auf die Übertragbarkeit der Schlüsselverantwortung überprüft. 69 städtische Hallen erfüllten hierfür die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen. Die Resonanz der Vereine auf die Schlüsselübertra-gung war sehr positiv; viele Gruppen regeln seitdem die Hallennutzung in eigener Verant-wortung, einzelne Gruppen wollten die Schlüsselverantwortung und die damit verbunde-nen Aufgaben jedoch nicht auf sich nehmen. Die SG Weilimdorf hat bisher keinen Antrag auf Übertragung der Schlüsselgewalt für die Judokaabteilung gestellt.
5. Es gehen täglich neue Anträge auf Zuteilung von Übungszeiten ein, die ebenso vielfältig wie zahlreich sind. Die Nachfrage nach Hallenzeiten für Gymnastikgruppen kann in der Regel befriedigt werden, da in kleineren Hallen und Gymnastikräumen noch Zeiten zur Verfügung stehen. Dabei wirkt sich auch aus, dass viele Vereine über eigene Gymnastik-räume verfügen. “Spezialsportarten” (Kampfsport und Ringen – fehlende Lagermöglich-keiten für Matten, Hallenradsport) und die Ballsportarten können nicht wunschgemäß versorgt werden.
Dr. Wolfgang Schuster