Stellungnahme zum Antrag

691/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/19/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6005



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/13/2001
Betreff
    Standortvorschlag für eine Kindertagesstätte im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 10 bzw. Bearbeitungsstand für die Schließung der Baulücke Sulzerrainstraße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Wie in der Zwischennachricht vom 23. Juli 2002 dargestellt, hat sich das Interesse des Jugendamtes am Grundstück Flst. 5645/1 (Sulzerrainstraße 7) nicht vertieft.
Von dort wurde statt dessen das Bauprojekt Tageseinrichtungen für Kinder, Grundschule und Wohnen, Martin-Luther-/Sodener Straße in Stuttgart-Bad Cannstatt verfolgt. Daher wurden die Überlegungen für eine Kindertagesstätte auf der oben genannten Grundstücksfläche nicht im Detail untersucht.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Jugendamt aufgrund der knappen Finanzlage das Bauprojekt Tageseinrichtung für Kinder, Grundschule und Wohnen, Martin-Luther-Straße/Sodener Straße in Bad Cannstatt nicht weiter verfolgen kann. Da aber auch der Standort Sulzerrainstraße wegen des ungünstigen Grundstückszuschnitts und weiteren ungünstigen Randbedingungen nur unter erheblichem finanziellen Mehraufwand realisierbar wäre, wird auch dieser Standort nicht weiter verfolgt.


Zu 2:

Aufgrund des schwierigen Grundstückszuschnitts wäre aus städtebaulichen Gründen eine Lösung, die bestimmte Nachbargrundstücke, insbesondere die Sulzerrainstraße Nr. 9, 9/1, mit einbezieht sinnvoll. Daher hat das Amt für Stadterneuerung mit den benachbarten Eigentümern in der Sulzerrainstraße Kontakt aufgenommen, um diese in die städtischen Überlegungen einzubinden und deren Vorstellungen zu eruieren.




Je nach Ausgang der Gespräche bzw. der Mitwirkungsbereitschaft kann entweder eine kleine Lösung, die nur die im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke Flst. 5645/1 (Sulzerrainstraße 7) und Flst. 5712 (Sulzerrainstraße 11) umfasst oder aber eine entsprechend größere Lösung, die auch die Sulzerrainstraße 9, 9/1 o.a. einbezieht, weiter verfolgt werden.

Eine Bestandsaufnahme und die Darstellung verschiedener Lösungsansätze waren Gegenstand der Untersuchung des Architekten Scocek, die vom Amt für Stadterneuerung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am
28. Januar 2003 vorgestellt wurde. Bezüglich der Parkierungssituation und einer etwaigen Aufstockung des Parkdecks wurde am 25. März 2003 nochmals berichtet. In dieser Sitzung wurde es als sinnvoll erachtet, die Weiterbehandlung der Parkierungsthematik so lange zurückzustellen, bis die Präsentation der Machbarkeitsstudie "Neubau einer Tiefgarage am Kursaal in Bad Cannstatt" erfolgt ist.

Seitens der Kur- und Bäderbetriebe wird darauf hingewiesen, dass sich das Flurstück Nr. 5645/1, Sulzerrainstraße 7, im Betriebsvermögen der KBB befindet. Die KBB sind bereit, das Grundstück zum Verkehrswert der Stadt zu übertragen, wenn Ersatzparkflächen in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden und die Kosten für die Erstellung der Ersatzparkflächen sowie Mehr- bzw. Folgekosten aus deren Betrieb aus dem Vekaufserlös zu finanzieren sind.

Nach Auffassung der KBB reichen die für das Bad zur Verfügung stehenden Stellplätze bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Es ist deshalb bis Herbst vorgesehen, alle Parkflächen mit Schrankanlagen zu versehen, damit eine kostenfreie Benutzung nur noch für Gäste des Bades möglich ist. Auf dem Grundstück Sulzerrainstraße 7 sollen in diesem Zusammenhang zusätzliche Stellplätze hergestellt werden, so dass dort zuküftig ca. 35 Stellplätze für Gäste des Bades bereitstehen werden.






Dr. Wolfgang Schuster