Beantwortung zur Anfrage
345/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/07/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/07/2002
Betreff
    Planauslegung Stuttgart 21 - Kein Abriß der Bahndirektion
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text der Anfrage




Das ehemalige Direktionsgebäude der Bahn (Heilbronner Straße 7 und 9) bildet zusammen mit dem Hauptbahnhof und dem Zeppelinbau ein städtebauliches Ensemble. Aufgrund seiner großen stadtbildprägenden Bedeutung und seiner Eigenschaft als Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass dieses Gebäude erhalten bleiben muss.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 22. Oktober 2002 wurde einem entsprechenden Beschlussantrag der Verwaltung entsprochen.









Dr. Wolfgang Schuster