Anlagen: Text der Anfrage Das ehemalige Direktionsgebäude der Bahn (Heilbronner Straße 7 und 9) bildet zusammen mit dem Hauptbahnhof und dem Zeppelinbau ein städtebauliches Ensemble. Aufgrund seiner großen stadtbildprägenden Bedeutung und seiner Eigenschaft als Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass dieses Gebäude erhalten bleiben muss. Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 22. Oktober 2002 wurde einem entsprechenden Beschlussantrag der Verwaltung entsprochen. Dr. Wolfgang Schuster