Beantwortung zur Anfrage
323/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/21/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1102-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/14/2000
Betreff
    Videoüberwachung in der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Fragen 1, 2, 5 und 6

Die von der Stadtverwaltung betriebenen Kameras sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Die Berechtigung für ihren Einsatz ergibt sich aus dem Hausrecht.

Aufstellort
Kamera
Verwendungszweck
Anzahl
stationär
beweglich
    Rathauspforte Eichstraße
2
X
    Die Kameras dienen der Zugangskontrolle und der Hofraumüberwachung. Ein Hinweisschild ist angebracht.
    Referat SJG
1
X
    Die Video-Türsprechanlage dient der Zugangskontrolle.
    Eingangsbereich Stadtkämmerei
2
X
    Die Kameras dienen der Sicherung des Kassenautomaten und der Verhinderung von Missbrauchsfällen bei der Auszahlung von Sozialhilfe
    Gottlieb-Daimler-Stadion
14
X
    Die Kameras dienen der Überwachung prägnanter Zuschauerbereiche zur Auswertung für polizeitaktische Zwecke. Die Kassenbereiche werden zur Auswertung für organisatorische Zwecke überwacht.
    Rathausgarage
5
X
    Die Kameras in den Garagen dienen nur der unmittelbaren Überwachung und der Sicherheit der Benutzer.
    Tiefgarage "Neue Brücke"
7
X
    Rotebühlgarage
10
X
    Tiefgarage "Leuschnerstraße"
1
X

Die Kameras sind offen montiert.

Bei den städtischen Beteiligungsunternehmen werden Kameras bei der Messe und der SSB betrieben. Diese Kameras sind bei den Antworten zu Frage 3 und Frage 4 aufgeführt.

Darüber hinaus sind auf dem Großmarktgelände 4 stationäre Kameras installiert, da es davor zu erheblichen wilden Müllablagerungen gekommen ist. Die Kameras dienen außerdem der Verkehrsüberwachung auf dem Gelände, das als Privatgelände von VMS ausgewiesen ist. Die dortigen Händler wurden informiert. Auf die Kameras wird durch ein Schild an der Pforte hingewiesen.

Zu Frage 3:

Die Landespolizeidirektion Stuttgart II nutzt folgende Überwachungskameras:

Aufstellort
Kamera
Rechtsgrundlage und Verwendungszweck
Anzahl
stationär
beweglich
    Gebäude Hahnemannstraße 1A (Pragsattel)
1
X
    Verwendungszweck: Verkehrsüberwachung
    Umfang: keine Identifizierung von Personen möglich
    Rechtsgrundlage: Polizeigesetz Baden-Württemberg
    Arnulf-Klett-Passage
6
X
    Verwendungszweck: Gefahrenabwehr
    Umfang: keine Identifizierung von Personen möglich
    Rechtsgrundlage: Polizeigesetz Baden-Württemberg
    B-14-Tunnel (Heslach)
23

3
X
X
    Verwendungszweck: Verkehrsüberwachung, Gefahrenabwehr
    Umfang und Rechtsgrundlage: Bei Übersichtsaufnahmen: Polizeigesetz
    Aufzeichnungen und Bildübertragungen zur Identifizierung von Personen sind nach dem Polizeigesetz zulässig, soweit dies zur Gefahren- oder Störungsbeseitigung erforderlich ist.
    Österfeldtunnel / Nesenbachtalbrücke / Hengstäckertunnel
11

4
X
X
    B-295-Tunnel (Feuerbach)
10

3
X
X
    Messe Killesberg:
    Halle 9.0
    Birkenwaldstr./Am Kochenhof
    Parlerstr./Feuerbacher Weg
1
1
1
X
X
X
    Die Kameras dienen der Überwachung des Messeverkehrs und werden beim Polizeiposten Killesberg aufgeschaltet.

Die Kameras in der Arnulf-Klett-Passage, dem B-14- und B-295-Tunnel sowie im Verlauf des Österfeldtunnels, der Nesenbachtalbrücke und der Hengstäckerbrücke werden von der Stadtverwaltung betrieben, sind jedoch der Landespolizeidirektion Stuttgart II zur Nutzung überlassen.

Die Kameras im Bereich der Messe werden ebenfalls von der Stadtverwaltung betrieben und sind während Messen beim Polizeiposten Killesberg aufgeschaltet. Außerhalb dieser Zeit werden die Kameras nicht betrieben.

Die Kameras sind offen montiert.

Darüber hinaus sind am Staats-, Justiz- und Innenministerium sowie beim Landeskriminalamt und der Justizvollzugsanstalt Stammheim Kameras zur Überwachung des Zugangsverkehrs installiert. Die Berechtigung zum Betrieb ergibt sich aus dem Hausrecht.

Zu Frage 4:

Die Deutsche Bahn AG gibt an, für die Überwachung der Bahnsteige in den unterirdischen S-Bahn-Haltestellen Kameras zu unterhalten. Die Bilder werden zur Bahnsteigaufsicht übertragen. Daneben werden oberirdische Bahnsteige per Videokamera überwacht, soweit sie vom Zugführer nicht komplett übersehen werden können. Die Aufnahmen dienen der Betriebssicherheit. Im Hauptbahnhof sind in der großen Schalterhalle und am Gleiskopf je eine Kamera installiert. Beide Kameras werden zur Lagebeobachtung eingesetzt. In allen Fällen erfolgen nur Übersichtsaufnahmen ohne Aufzeichnungsmöglichkeit.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG unterhält ca. 180 Überwachungskameras, die sich an Haltestellen der Stadt- und U-Bahn oder an wichtigen Betriebspunkten (Gleiswechsel, Endhaltestellen) befinden. Im Busbereich werden Kameras an den Bushaltestellen am Hauptbahnhof und den ZOB in Vaihingen und Degerloch eingesetzt.

Die SSB AG setzt ausschließlich stationäre Kameras ein. Die Kameras dienen der Überwachung des Betriebsablaufes. Die Ermächtigung zum Einsatz der Kameras ergibt sich aus den gesetzlichen Betriebsordnungen, an den Haltestellen zusätzlich aus dem Hausrecht. Die Kamerabilder werden auf Monitore in der Betriebsleitstelle übertragen. In der Regel findet keine Aufzeichnung statt. Bei Verdacht einer Straftat kann die Aufzeichnung manuell gestartet werden. Die Bänder werden entweder den Ermittlungsbehörden übergeben oder nach 30 Tagen gelöscht.

Die Kameras sind offen montiert. In U-Bahn-Haltestellen wird mit einem Symbol auf der Hausordnung auf die Kameras hingewiesen.






Dr. Wolfgang Schuster