Beantwortung zur Anfrage
782/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/10/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 7837-07



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Uhl Reinhold (CDU), Dr. Löffler Reinhard (CDU), Barg Stefan (CDU), Hill Philipp (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Rudolf Joachim (CDU)
Datum
    11/09/2007
Betreff
    Kommunale Selbstverwaltung und EU-Dienstleistungsrichtlinie
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im September 2007 hat die Verwaltung eine Projektgruppe zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) eingerichtet. Dabei soll - entsprechend dem einstimmigen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 4./5. Juni 2007 - im Rahmen der stadtinternen Planung die Umsetzung über die Adressaten der EU-DLR hinaus auf alle inländischen Dienstleistungserbringer und die Wirtschaft im weiteren Sinne sowie auf Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart ausgedehnt werden. Die informationstechnischen Lösungen werden auf der Grundlage von eGovernment Stuttgart unter Einbeziehung bisheriger Entwicklungen realisiert.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Die Verwaltung, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat mehrfach in Schreiben u. a. an den Ministerpräsidenten Oettinger die Auffassung vertreten, dass die Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) auf kommunaler Ebene erfolgen muss. Die Verortung auf Kammerebene wäre nicht nur mit schwerwiegenden Eingriffen in das kommunale Selbstverwaltungsrecht verbunden, sondern brächte auch erhebliche Probleme im Rahmen der praktischen Umsetzung mit sich. 2. Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 19.11.2007 in Darmstadt wurde ein Anforderungsprofil sowie Verortungsoptionen für die einheitlichen Ansprechpartner beschlossen. Die Verortungsentscheidung selbst soll auf Länderebene getroffen werden und wird dort voraussichtlich erst im Jahr 2008 erfolgen. Angesichts des engen Zeitraumes, der für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung steht, sind die Kommunen zu frühzeitigem Handeln gezwungen. Losgelöst von der Entscheidung der Ansiedlung des EAP decken die Kommunen nahezu das gesamte Leistungsspektrum möglicher Genehmigungen für die Aufnahme einer Dienstleistung ab und müssen diese künftig aus einer Hand anbieten können (one stop government). Darüber hinaus sind die Dienstleistungserbringer über die Startphase hinaus Nutzer kommunaler Verwaltungsdienstleistungen. Deshalb wird die Verwaltung der Stadt Stuttgart unabhängig von der Entscheidung der Ansiedlung des EAP geeignete Maßnahmen treffen, ein dem EAP vergleichbares Leistungsspektrum anzubieten. 3. Dies ist erklärtes Ziel und Teil des Projektauftrages zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Stadt Stuttgart. Um Nachteile für inländische Dienstleistungserbringer zu vermeiden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Stuttgart sollen auch diese künftig möglichst aus einer Hand bedient werden können. 4. Es ist noch nicht entschieden, welche Stelle in der Verwaltung sich für die dauerhafte Verortung des EAP eignet. Die Beantwortung dieser Frage ist eine der zentralen Aufgaben, die im Rahmen des Projektes zu leisten ist. Entsprechende Vorschläge sollen spätestens bis Ende 2008 vorliegen. 5. Die Übernahme der aus der Richtlinie erfolgenden Berichtspflichten gegenüber der Kommission erfolgt gebündelt durch die Bundesebene. Für die Durchführung der Normenprüfung selbst sind Bund und Länder jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. In Baden-Württemberg existiert unter Federführung des Wirtschaftsministeriums eine Projektgruppe „Normenprüfung“, in der die Kommunen durch die kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg repräsentiert sind. Die endgültige Entscheidung über die Durchführungskonzeption der Normenprüfung ist derzeit noch nicht gefallen.

6. Bisher ist die LHS nicht in die Entwicklung des elektronischen Binnenmarktinformationssystems eingebunden. Mögliche Anforderungen ergeben sich durch die Umsetzung konkreter Prozesse. Hierzu soll bis Mitte 2008 ein Prototyp erarbeitet und der Lenkungsgruppe vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang lassen sich dann auch die Anforderungen an das Binnenmarktinformationssystems näher konkretisieren. Eine Einbindung ist künftig durch die räumliche Nähe zur Stabstelle Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg denkbar. Eine Kooperationsabsicht auf fachlicher Ebene besteht im Rahmen des Projektes ohnehin.