Stellungnahme zum Antrag
324/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/09/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8220 -06.5



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/15/2009
Betreff
    Nahverkehrsplan - Grundlage für eine offensive und nachhaltige ÖPNV-Politik
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Am 20.10.2009 wurde die Fortschreibung des Nahverkehrsplans erneut im Ausschuss für Umwelt und Technik eingebracht.

Vorausgegangen war eine umfangreiche Anhörung der nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange, der betroffenen Verkehrsunternehmen sowie aller Bezirksbeiräte zu dem am 16.12.2008 erstmalig vorgestellten Fortschreibungsentwurf.

Zur Anhörung erreichten die Verwaltung 70 Stellungnahmen mit über 440 Einzelhinweisen und –anregungen. Diese wurden vom VVS in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bewertet und fallweise in den Fortschreibungsentwurf eingearbeitet. Die Behandlung aller Anregungen wurde in einer tabellarischen Synopse dargestellt, welche der AUT-Vorlage für den 20.10.2009 beilag. Die von der SPD eingebrachten Anträge vom 29.01.09 (31/2009) und vom 12.05.2009 (218/2009) wurden in dieser Synopse unter der Ziffer 222 – 229 abgearbeitet.

Der Nahverkehrsplan ist ein Rechtsinstrument zur Steuerung der Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in der Landeshauptstadt Stuttgart und richtet sich formal primär an die Verkehrsunternehmen. Verkehrspolitische Zielsetzungen zur Beeinflussung des Gesamtverkehrsaufkommens, z. B. zur Veränderung des Modal Splits, wären deshalb eher in das Verkehrsentwicklungskonzepte der Landeshauptstadt, das sich derzeit in der Erarbeitungsphase befindet, aufzunehmen. Allerdings soll nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung das Verkehrsentwicklungskonzept keine ohnehin nur aufwändig zu ermittelnden Maßzahlen zur Verkehrsmittelwahl beinhalten, sondern die angestrebten Veränderungen nur qualitativ beschreiben. Aktuell wird durch den Verband Region Stuttgart eine Haushaltsbefragung zur Erstellung einer neuen Mobilitätsdatenbasis für die Region durchgeführt. Die Stadt Stuttgart selbst hat eine Verfeinerung dieser Befragung beauftragt, um für 17 Stuttgarter Teilgebiete empirische Mobilitätsdaten zu erhalten. Aus dieser Befragung kann immerhin der aktuelle Modal Split abgeleitet werden. Eine erneute Befragung in der Umsetzungsphase des Verkehrsentwicklungskonzepts ist jedoch bislang nicht vorgesehen.

Zum Antrag selbst ist anzumerken, dass im fortgeschriebenen Nahverkehrsplan in Kapitel 7.2 die aus der Nahverkehrsplan-Systematik heraus vordringlichsten Maßnahmen dargestellt sind. Dabei handelt es sich aber im Wesentlichen um Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter, lokaler Erschließungsdefizite. Zielsetzungen für eine großflächige Beeinflussung des Verkehrsaufkommens in der Landeshauptstadt Stuttgart wären sinnvoller Weise im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzepts zu diskutieren.

Verbesserungen im Nahverkehrsangebot sind in der Regel nur durch dauerhafte Zuschüsse zu ermöglichen. Angesichts der sehr angespannten städtischen Haushaltslage müssen daher alle Maßnahmen im Bereich des Stuttgarter Nahverkehrs durch Einzelbeschlüsse des Gemeinderats und des Aufsichtsrates der SSB gestützt und finanziert werden.





Dr. Wolfgang Schuster