Beantwortung zur Anfrage
50/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/06/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7836-02.02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    02/05/2009
Betreff
    Grundversorgung mit Postdienstleistungen gefährdet?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Nach Auskunft der Deutschen Post AG ist für 2009 die Umwandlung von weiteren zwei Postfilialen in sogenannte Partnerfilialen vorgesehen. Eine davon betroffene Postfiliale ist die Filiale in Obertürkheim. Die weitere betroffene Filiale wird die Deutsche Post AG der Stadt mitteilen, sobald sie einen geeigneten Kooperationspartner gefunden hat. Nach Aussagen der Deutschen Post AG ist die Umwandlung von Postfilialen in Partnerfilialen aber nicht als Abbau der Dienstleistungsangebote der Post zu sehen, sondern würde durch die längeren Öffnungszeiten der Partnerfilialen sogar eine Verbesserung des Angebots für die Kunden bedeuten.

Die Bargeldversorgung der Postbankkunden ist nach Ansicht der Deutschen Post AG trotz des mit der Schließung der Postfilialen verbundenen Abbaus von Postbankfilialen gewährleistet, da die Postbank zusammen mit der Dresdner Bank, der Deutschen Bank und der Commerzbank eine Cash Group bildet.

2. Die Stadtverwaltung hat sich bereits 2006, nachdem sie von der Deutschen Post über die geplanten Schließungen bzw. Umwandlungen von Postfilialen informiert worden war, umgehend schriftlich an den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Herrn Dr. Zumwinkel, gewandt und ihn gebeten, die Schließungen von Postfilialen auch im Hinblick auf den demographischen Wandel und die Selbstverpflichtungserklärung zur Versorgung der Bevölkerung nochmals zu überdenken. Die Deutsche Post AG ist durch das Postgesetz in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) dazu verpflichtet, eine flächendeckende und angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Filialnetzes. Da es sich bei der Umwandlung der Postfilialen in Partnerfilialen aber nicht um ersatzlose Schließungen handelt, sondern das Angebot weiterhin von einem Kooperationspartner aufrechterhalten wird, erfüllt die Deutsche Post die gesetzlichen Anforderungen. Die Deutsche Post AG hat in einem Schreiben auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Umwandlung bzw. Schließung von Filialen erst dann erfolgt, wenn eine Partnerfiliale die geforderten Leistungen erbringen kann. Darüber hinaus ist die Deutsche Post AG nicht verpflichtet, Postbankdienstleistungen ortnah anzubieten. Beim vollen Erhalt der Postdienstleitungen und Angebote liegt keine Einschränkung der Universaldienstleistung vor. Die Stadtverwaltung hat insofern keine Möglichkeiten, gegen geplante Schließungen bzw. Umwandlungen vorzugehen. Sollte es jedoch zu einer Einschränkung des Universaldienstes kommen, würde sich die Stadt umgehend mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen.







Dr. Wolfgang Schuster