Stellungnahme zum Antrag
325/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/15/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: WFB



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/11/2004
Betreff
    VfB Welt Multi Event Center
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:
Sowohl die öffentlich zugängliche Freifläche als auch die Erschließungsebene der Gegentribüne befinden sich auf dem Niveau +6 Meter. Sollte der Verbindungssteg nicht gebaut werden, müssen die Besucher auf der Gegentrübene zwei Treppenanlagen hinab- bzw. hinaufsteigen. Im übrigen lassen sich dann die Ersatzflächen für stadionrelevante Betriebseinrichtungen (Waschplatz, Lagerflächen und Werkstatt), die zwingend verlagert werden müssen, da sie sich gegenwärtig auf dem Erbbaugrundstück befinden, nicht auf Ebene 0 des Verbindungsstegs einrichten. Andere Ersatzflächen sind jedoch hierfür nicht verfügbar.

Zu 2:
Ja, es ist sinnvoll. Grundsätzlich ist zwischen den Eigentumsverhältnissen und der späteren Betriebsführung der Garagengeschosse zu unterscheiden. Das im Grundbuch für die Laufzeit des Erbbauvertrages gesicherte Dauernutzungsrecht für die ca. 75 Stellplätze zu Gunsten der Häussler-Gruppe stellt die Gegenleistung für die Übernahme von 1,7 Mio. € netto an den Investitionskosten dar. Die Betriebsführung der Garagengeschosse auf dem Grundstück des Projekts VfB Welt Multi Event Center und der Neuen Arena wird hingegen schon aus praktischen Gründen aus einer Hand erfolgen, da die Garagen nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt sowie interne Erschließung verfügen.

Zu 3:
Das Parkhaus P 1 wurde im jetzigen Zustand von der Landeshauptstadt Stuttgart errichtet. Nach dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplansentwurf Ca 256 ist ein weiteres Geschoss möglich. Nachdem die Häussler-Gruppe ca. 200 weitere Stellplätze zur Erfüllung des Stellplatznachweises benötigt, ist es sowohl aus Kosten- wie aus Zeitgründen sinnvoll, wenn sie die Aufstockung selbst vornimmt und nicht durch die Landeshauptstadt Stuttgart als Bauherrin vornehmen lässt. Als Gegenleistung erhält die Häussler-Gruppe ein Dauernutzungsrecht an den Stellplätzen für die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages. Es ist jedoch anzustreben, dass die spätere Betriebsführung des Parkhaus P 1 mit seinen unterschiedlichen Nutzern auch weiterhin aus einer Hand erfolgt.

Zu 4:
Die Rettungswege in und aus dem Gebäude des Projekts VfB Welt Multi Event Center sind in einem Gutachten zum vorbeugenden Brandschutz dargestellt und im Nachgang zum Bauantrag am 12. November 2004 beim Baurechtsamt eingereicht worden.

In Absprache mit den fachlich zuständigen Behörden (Baurechtsamt, Amt für öffentliche Ordnung, Branddirektion) wurde von der Häussler-Gruppe darüber hinaus ein Gutachten für ein übergeordnetes Entfluchtungskonzept, das auch die Personenströme der umliegenden Versammlungsstätten berücksichtigt, in Auftrag gegeben. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. In einer vorläufigen Plausibilitätsbetrachtung stellt der Gutachter fest, dass ein problemfreier Abstrom der Personen zwischen der Neuen Arena und dem Projekt VfB Welt Multi Event Center möglich ist. Weitere Untersuchungen der Entfluchtung über die Benzstraße sind noch notwendig. Sie sind dann parallel zum Baugenehmigungsverfahren auszuwerten.

Der Gemeinderat wird über das Ergebnis und die zu treffenden Massnahmen im Januar 2005 im Zusammenhang mit dem vom Gemeinderat festzustellenden Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB unterrichtet werden, da ohne ein abgestimmtes Entfluchtungs- und Sicherheitskonzept die Baugenehmigung nicht bzw. nur mit entsprechenden Auflagen erteilt werden kann.


In Vertretung



Michael Föll
Erster Bürgermeister