Stellungnahme zum Antrag
720/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/25/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 2040-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/29/2000
Betreff
    Der Schule den Alltag erleichtern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Es ist richtig, dass die Schulen und die dort angebotenen, vielfältigen Bildungsgänge eine wichtige Rolle in der Beurteilung für eine kinder- und familienfreundliche Stadt darstellen und als Standortfaktor für die Wirtschaft spielen.

Zu den aufgeführten Punkten des Antrags nimmt die Verwaltung daher wie folgt Stellung:

I. Baulicher Zustand unserer Schulgebäude

Trotz der Erhöhung der Mittel im Verwaltungshaushalt 2000/2001 für die Bauunterhaltung bereitet der bauliche Zustand einiger Schulgebäude tatsächlich Sorgen. Wie vielfach bereits berichtet, standen vor allem in der Zeit der Haushaltskonsolidierung der 90er Jahre zu wenig Haushaltsmittel zur Verfügung, um im erforderlichen Umfang die Gebäude unterhalten zu können. In diesen Jahren hat sich ein Unterhaltungsstau gebildet, der trotz Aufstockung der Unterhaltungsmittel nicht abgebaut werden kann. Mit diesem Zustand sind die betroffenen Schulgemeinden unzufrieden. Jedoch haben viele Schulgemeinden zur Eigeninitiative gegriffen und Malerarbeiten in den Schulen selbst durchgeführt. Das Material für die Malerarbeiten wird von der Verwaltung gestellt. Aus Sicherheitsgründen (Raumhöhe, Treppenhäuser) und fehlender fachtechnischer Kenntnisse (z. B. in Sanitärräumen) können Eigeninitiativen nicht überall durchgeführt werden.

So steht zum Beispiel eine größere Zahl dringender Sanierungen von Dach-, Fenster- und Fassadenflächen mit Kosten von rd. 15 Mio. DM an. Erschwert wird die Situation durch verschärfte Vorschriften zum Beispiel bei den Brandverhütungsschauen nach der Landesbauordnung, wodurch eine Vielzahl von kostenintensiven Auflagen abzuarbeiten sind oder auf Grund der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, die den Austausch von Heizkesseln und Warmwasserbereiter in großem Umfang erforderlich macht. Bei der Vielzahl der Schulgebäude gehen die finanziellen Folgen stets in die Millionen. Wollte man für die rd. 5.300 Unterrichtsräume in einem Rhythmus von acht Jahren Malerarbeiten finanziell einplanen, müssten hierfür allein rd. 5 Mio. DM jährlich, bei 10-jährigem Rhythmus noch 4 Mio. DM jährlich bereitgestellt werden.

Diese Probleme wurden in dem Bericht vom 27. Juni 2001 zu den Investitionsvorhaben und größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen - Fortschreibung 2002/2003 -, der am 3. Juli 2001 im Schulbeirat diskutiert und anschließend an die Gemeinderatmitglieder zur Vorbereitung auf die Beratungen zum Haushalt 2002/2003 versandt wurde, aufgezeigt.

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hat die Finanzverwaltung auch geholfen. Speziell für unerwartet anstehende Sanierungen und Überprüfungen in statischer Hinsicht wurden folgende Mittel zusätzlich bereitgestellt:

Ø Filderschule

Ø Zeppelin-Gymnasium Ø Überprüfung der Tragdecken/abgehängten Decken Ø Beseitigung von Mängeln in Folge der statischen
Darüber hinaus sind Mittel für 2002 in Höhe von 356.000 DM und für 2003 ein Betrag von 318.000 DM als Fortsetzungsraten für die Deckensanierung in der Grund- und Hauptschule Gablenberg vorgesehen (Vormerkung zum Doppelhaushalt 2002/2003).

Nach Abschluss der Deckenuntersuchungen in der 2. Jahreshälfte 2001 in weiteren älteren Schulgebäuden kann eine abschließende Bilanz über den etwaigen weiteren notwendigen Sanierungsaufwand gezogen und berichtet werden.

Nach Mitteilung der städtischen Finanzverwaltung ist die im Haushaltsplan 2001 veranschlagte Deckungsreserve verbraucht, so dass daraus für weiteren notwendigen Mittelbedarf im Schulbereich - wie oben beschrieben - derzeit keine Budgeterhöhung ermöglicht werden kann. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass über die Höhe der Unterhaltungs- und Sanierungsmittel im Schulbereich im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/2003 bzw. bei den Haushaltsberatungen im Gesamtzusammenhang zu entscheiden sein wird.

II. Schluss mit dem Dschungel der Zuständigkeiten

Für Schulsanierungsprojekte wird jeweils beim Hochbauamt ein technischer Projektleiter bestimmt. Beim Schulverwaltungsamt sind die verwaltungsseitigen Aufgaben der Bauunterhaltung einschließlich Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen beim Sachgebiet Schulbauten gebündelt. Hier gibt es feste Ansprechpartner für die Schulleitungen. Problematisch wird es in der Regel nur, wenn Schulleitungen oder Eltern auf direktem Wege - also nicht über das Schulverwaltungsamt - versuchen, Kontakt mit verschiedenen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung aufzunehmen. Diese Probleme können vermieden werden, wenn der Weg über das Schulverwaltungsamt gesucht wird.

III. Die Schulbaurichtlinien des Landes sind nicht auf der Höhe der Zeit

In den Schulbauförderrichtlinien legt das Land fest, welche Räume für die Erteilung des lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichts erforderlich sind. Nur dieser Raumumfang wird auch vom Land bezuschusst. Für den Schulträger sind sie eine wichtige Orientierung, um die unumgänglich notwendigen Raumressourcen richtig einschätzen und eine Gleichbehandlung aller Schulen gewährleisten zu können.

Richtig ist aber auch, dass die Vorstellungen und Wünsche der Schulgemeinden häufig über diesen Raumumfang hinausgehen. Diese sind dann nicht mehr der Erfüllung des Pflichtbereichs innerhalb der Schulträgeraufgabe zuzuordnen. Um keine Präzedenzfälle zu schaffen, muss hier immer sehr sorgfältig geprüft und die finanziellen Folgen für andere Schulen abgeschätzt werden. Da hierfür im Schulhaushalt keine Mittel vorgesehen sind, müssen in der Regel konkrete Gemeinderatsbeschlüsse herbeigeführt werden. Als Beispiel für Stuttgart kann die Einrichtung von Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule oder der neuen Ganztagesangebote an zehn Hauptschulen angeführt werden, für die der Gemeinderat die entsprechenden Raumstandards beschlossen und die notwendigen Mittel bereitgestellt hat.

Anders verhält es sich mit den Cafeterien an weiterführenden Schulen, die aufgrund von Elternengagement ehrenamtlich ohne Beteiligung der Stadt betrieben werden. Hierzu hat die Verwaltung während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 einen ausführlichen Bericht zur Problematik mit einem Maßnahmenpaket für verschiedene Gymnasien von rd. 445.000 DM vorgelegt, auf dessen Grundlage beschlossen wurde, je 150.000 DM im Teilhaushaltsplan 2000 und 2001 zusätzlich für Verbesserungsmaßnahmen in Schulcafeterien bereitzustellen. Ab 2002 soll jedoch die Finanzierung im Budget des Schulverwaltungsamts erfolgen.

Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln konnten bislang die Cafeterien des Elly Heuss-Knapp-, des Königin-Charlotte-, des Eschbach- und des Leibniz-Gymnasiums verbessert werden. Aktuell stehen an die Cafeterien des Hegel- und des Wagenburg-Gymnasiums. Das Programm für weitere Verbesserungsmaßnahmen wird bedarfsgerecht nach den Anforderungen der Schulgemeinden weiterentwickelt, kann jedoch künftig nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden.

IV. Die Hausmeisterin/der Hausmeister muss an der Schule bleiben

Dies ist nach dem Eckdatenbeschluss vom April 2001 zur neuen Struktur des Schulhausbetreuungssystems, die nach der Sommerpause beschlossen werden soll, so vorgesehen.

V. IuK-Ausstattung unserer Schulen

Weiterentwicklung der städischen Konzepte
Konzept Schule online 3

Die vom Gemeinderat beschlossenen Konzepte Schule online (GRDrs. 274/1998) und Schule online 2 (GRDrs.531/2000) befinden sich in der Umsetzung.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein weiteres Konzept (Schule online 3), mit dem die Ausstattung und der Betrieb der Schul-IuK fortgeschrieben wird. Das Konzept sieht die Wiederbeschaffung für die Jahre 2002 bis 2005, den Ausbau der Betreuung der EDV-Systeme und Netze und der Koordinationstelle beim Schulverwaltungsamt vor.

Die Vorgehensweise und Inhalte wurden mit der Arbeitsgruppe IuK der Allgemeinbildenden Schulen (sie besteht aus den Geschäftsführenden Schulleitern und den Arbeitsguppenleitern der Netzwerkberater der einzelnen Schularten) und mit den Geschäftsführenden Schulleitern und Netzwerkberatern der beruflichen Schulen diskutiert. Die Ergebnisse fließen in dieses Konzept mit ein. Beide Gruppen sehen den Schwerpunkt nicht im Ausbau der PC-Arbeitsplätze, sondern im Ausbau der Koordination und Betreuung.

Das Sonderprogramm ZIBS, das der Bund Anfang 2001 für die beruflichen Schulen aufgelegt hat und von dem die Stuttgarter Schulen mit gut 3 Mio. DM beteiligt werden können, ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie wenig die Aktivitäten im Bereich der Medienausstattung geplant und vom Personaleinsatz her priorisiert werden können. Solche Sonderprogramme sehen feste Anmeldetermine vor, die eingehalten werden müssen. Dieses Sonderprogramm allein bindet über den Zeitraum von rd. zwei Jahren Personalkapazitäten mit der Folge, dass die ursprünglich vorgesehenen Aufgaben nicht rechtzeitig abgearbeitet werden können.

Das Konzept "Schule online 3" kann daher erst im Herbst dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zu den verschiedenen Punkten:

T@School Aktion der DeutschenTelekom

Im Rahmen der Aktion - T@School - der Deutschen Telekom wurden bis Mai 2001 107 Anträge für einen kostenlosen Internetzugang für unsere Stuttgarter Schulen gestellt. Weitere werden folgen. Die Anschlüsse sind derzeit nicht netzwerkfähig, d. h., es können max. nur 2 Einzelarbeitsplätze angeschlossen werden. Die Verwaltung ist mit der Telekom und den NWS in Verhandlung, ob und inwieweit es möglich ist, diese Anschlüsse in unser Konzept SWIS einzubinden.

Hearing

In einer der nächsten Schulbeiratssitzungen werden Netzwerkberater aus Stuttgarter Schulen über ihre Erfahrungen berichten. Weiter ist vorgesehen, dass ein Vertreter der Stadt München das Konzept der Stadt München zur Betreuung der Schul-IuK vorstellen wird.

Zusammenarbeit mit Firmen

Die erwähnte Astrid-Lindgren-Grundschule in Berlin-Spandau nimmt an Projekten zur Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrer für den Computereinsatz im Unterricht teil. Seit September 2000 bildet sie darüber hinaus Lehrer gemeinsam mit dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien, unterstützt durch das Apple Teacher Development Center (TDC) Berlin, aus. Die TDCs der Firma apple (in Berlin befindet sich das einzige Institut in Deutschland) dienen zur Lehrerfortbildung in praxisbezogenen Einrichtungen.

Eine solche Zusammenarbeit mit Firmen bezieht sich in aller Regel auf wenige Standorte, wobei auch der Nutzen für die Firma eine wesentliche Rolle spielt.

Auch einige Stuttgarter Schulen haben PC-Arbeitsplätze von Firmen gesponsert bekommen. Dies ist in der Regel ein einmaliger Vorgang. Die Wiederbeschaffung der Geräte muss dann die Stadt vornehmen. Eine Betreuung dieser Systeme ist bei den meisten Fällen nicht mit dabei. Wenn die Systeme, auf die meist auch wenig Einfluss genommen werden kann, in die bestehenden Schulnetze integriert werden sollen, treten Probleme bei der Einbindung (anderer Standard), bei der Systembetreuung und der Netzwerkadministration auf, was regelmäßig mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese Kosten müssen dann aus den für das städtische Konzept vorgesehenen Mitteln abgezweigt werden. In einigen Fällen mussten auch bauliche Leistungen (Verkabelung, Stromanschlüsse) erbracht werden. Konflikte sind vorprogrammiert, wenn ein Sponsor einen zusätzlichen EDV-Raum (zulasten der Klassenräume) einrichten will, der Klassenraum aber aufgrund der Raumsituation der Schule zwingend weiter benötigt wird.

Ende letzten Jahres ist eines der größten Systemhäuser Deutschlands an das Schulverwaltungsamt herangetreten mit dem Angebot, gemeinsam mit der Stadt ein Schulportal praxisbezogen zu entwicklen und eine neue Ausstattungsvariante zu testen. Der Test sollte an zehn Schulen erfolgen. Es fanden mehrere Gespräche statt. Der Firma wurden auch die schulspezifischen Anforderungen übermittelt. Die Firma hat sich bis heute nicht mehr gemeldet.







Dr. Wolfgang Schuster