Stellungnahme zu Antrag
417/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/12/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6217-03



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/28/2001
Betreff
    Großoffensive für Grüne Pfeile in Stuttgart - Stellenplan HH 2002/2003
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

In der Landeshauptstadt Stuttgart wurden bisher durch das Amt für öffentliche Ordnung 80 lichtsignalgeregelte Knotenpunkte (Kreuzungen) und damit ca. 200 mögliche Fahrbeziehungen auf die Einführung der Grünpfeilregel anhand der Einsatzkriterien der StVO geprüft. Die Prüfung der Standorte erfolgte aufgrund der Vorschläge politischer Gremien und Bürger, sowie im Rahmen routinemäßiger Überprüfungen von Lichtsignalanlagen.

Für 12 Fahrbeziehungen (davon 9 in S-West, jeweils 1 in S-Plieningen, S-Bad Cannstatt und S-Ost) ist die Grünpfeilregel bereits eingeführt, für weitere 13 Fahrbeziehungen (11 in S-West, jeweils 1 in S-Hofen und S-Weilimdorf) läuft zurzeit das Umsetzungsverfahren. Eine Vielzahl der untersuchten Fahrbeziehungen war aufgrund der Einsatzkriterien der Straßenverkehrsordnung und örtlicher Besonderheiten für die Einführung der Grünpfeilregeln nicht geeignet.

Verkehrsbeobachtungen an den bisher mit der Grünpfeilregel ausgestatteten Knotenpunkten in Stuttgart haben ergeben, dass vielen Verkehrsteilnehmern das richtige Verhalten beim Rechtsabbiegen bei Rot nicht bekannt ist. Insbesonders gegen die Anhaltepflicht an der Haltelinie wird in großem Maße verstoßen. Das Amt für öffentliche Ordnung hat daher in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II ein Informationsblatt herausgegeben, in dem die Verhaltensregeln eingehend beschrieben sind. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II hat am Knotenpunkt Schmidener Straße/Kleiner Ostring in Bad Cannstatt Schwerpunktaktionen durchgeführt, bei denen die Verkehrsteilnehmer direkt angesprochen und das richtige Verhalten erklärt wurde. Es wird angestrebt, solche Aktionen in Zukunft auch an den anderen Knotenpunkten mit Grünpfeilregel durchzuführen.

Dem Amt für öffentliche Ordnung liegen zwischenzeitlich weitere 29 Standortvorschläge aus den Bezirksbeiräten sowie von interessierten Bürgern aus dem gesamten Stadtgebiet zur Prüfung vor. Die Bearbeitung und Prüfung der Standorte wird derzeit im Rahmen der täglichen Dienstgeschäfte erledigt. Die Bearbeitungszeit der verkehrstechnischen Untersuchung von Standortvorschlägen hängt damit vom Arbeitsaufkommen und den tagesaktuellen Anforderungen in den Arbeitsbereichen ab.


Es ist zutreffend, dass die Einführung der Grünpfeilregel an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten im Stadtgebiet Stuttgart durch zusätzliches Personal und Finanzmittel beschleunigt werden könnte.







Dr. Wolfgang Schuster