Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
397/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/10/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6122-20.13



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD), Thurner Robert (SPD)
Datum
    05/09/2000
Betreff
    Sanierungsgebiet Feuerbach 2 -Ost-
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1: Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans Arbeitsstättengebiet Feuerbach-Ost, 1996/14, ist die Sicherung des Standorts für Arbeitsstätten, insbesondere für produzierendes Gewerbe. Von Betrieben des produzierenden Gewerbes können Störungen ausgehen, die Wohnnutzungen beeinträchtigen. Um Konflikte, die sich aus dem direkten Nebeneinander sehr unterschiedlicher Nutzungen ergeben können, zu vermeiden, werden diese Nutzungen räumlich getrennt. Die Nutzungstrennung erfolgt auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung und auf Grund von weiteren Reglementierungen z. B. des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Da für das Arbeitsstättengebiet Feuerbach-Ost die Sicherung von Flächen zur Nutzung durch Betriebe des produzierenden Gewerbes, auch durch unter Umständen erheblich belästigende Gewerbebetriebe, Priorität hatte, wurden für das gesamte Plangebiet die Festsetzungen zur Art der Nutzung so getroffen, dass die Entwicklung zusammenhängender Wohnnutzungen künftig nicht mehr möglich ist, zumal die “Wohninseln” relativ klein sind und praktisch keine Infrastrukturen aufweisen.

Zu 2: Die bestehende Wohnbebauung, die sich teilweise in wenig befriedigendem Zustand befindet, genießt zunächst Bestandsschutz. Ihre weitere Ent-wicklung aber ist planungsrechtlich ausgeschlossen. Sie langfristig zu sichern, ist nur über eine Änderung des erst 1996 beschlossenen Bebauungsplans möglich. In der Konsequenz würde dies aber eine Einschränkung der gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten bedeuten.

Zu 3: Eine Herausnahme der Wohnbebauung aus dem Sanierungsgebiet hätte die finanziellen Folgen, dass



Dr. Wolfgang Schuster