Beantwortung zur Anfrage
124/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/15/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7640-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (DIE REPUBLIKANER) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/04/2005
Betreff
    Hartz IV - Verwaltungspraxis bei der Frage der Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. und 3.: Prüfkriterien

Das Sozialamt hat für die Auswahl der Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II einen Prüfbogen nach den gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch II (SGB II) entwickelt und den Sachbearbeiter/-innen der Sozialhilfe für die Bearbeitung erläutert.

Zur Feststellung der “erwerbsfähigen” Sozialhilfeempfänger unter sämtlichen Leistungsbeziehern der Landeshauptstadt Stuttgart, die ab 01.01.2005 Arbeitslosengeld II-Leistungen erhalten, wurde in jedem Einzelfall (Bedarfsgemeinschaft) ein Prüfbogen ausgefüllt. Dieser wurde in die Sozialhilfeakte aufgenommen.

Bei den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz wurde zunächst überprüft, ob sie ab 01.01.2005 im arbeitsfähigen Alter,
d. h. zwischen 15 bis unter 65 Jahre alt sind. Als erwerbsunfähig eingestuft wurden dann aus diesem Personenkreis diejenigen, bei denen eine Stellungnahme eines Rententrägers bzw. Amtsarztes der Arbeitsagentur vorlag, in der festgestellt wurde, dass ein Leistungsbezieher nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann oder ein Hilfeempfänger aufgrund einer Behinderung nicht erwerbsfähig ist.


Die potenziellen Arbeitslosengeld II-Empfänger wurden sodann zu einem Gesprächstermin in ihre Sozialhilfedienststelle eingeladen und der Arbeitslosengeld II-Antrag gemeinsam mit ihnen ausgefüllt. Anschließend hat die Sachbearbeitung die ausgefüllten Anträge in dem EDV-Verfahren A2LL des Bundes erfasst. Den Leistungsbescheid hat die Bundesanstalt für Arbeit zentral von Nürnberg den Leistungsbeziehern zugesandt.


Zu 2.: Fallzahlen

Von insgesamt 14.435 Bedarfsgemeinschaften im Sozialhilfebezug am 31.12.2004 erhalten seit 01.01.2005 12.174 Arbeitslosengeld II (84,3 %). Zusätzlich erhalten noch ca. 6.500 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher sowie Neuantragsteller Arbeitslosengeld II-Leistungen. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben im April 2005 insgesamt 19.772 Bedarfsgemeinschaften in Stuttgart SGB II-Leistung erhalten.

Da die Fallauswahl nach den gesetzlichen Regelungen erfolgt ist, kann der Prozentanteil der arbeitsfähigen ehemaligen Sozialhilfeempfänger in Stuttgart, die inzwischen Arbeitslosengeld II beziehen, im Verhältnis zu der Zahl der bisherigen Sozialhilfebezieher nicht begründet werden.


Zu 4.: Ausländeranteil an den nicht erwerbsfähigen Beziehern von Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Im April 2005 haben insgesamt 4.977 Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) gemäß den Vorschriften des SGB XII erhalten. Von diesen waren 1.676 bzw. 33,7 % nicht-deutscher Nationalität.








Dr. Wolfgang Schuster