Beantwortung zur Anfrage
263/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/29/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1233-03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Saal-Rannacher Ingrid (FDP/DVP)
Datum
    09/22/2003
Betreff
    Handys, Spycams und Voyeure
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Seite 1

Text der Anfrage

In wie vielen Fällen missbräuchlich auch intime Photo- und Filmaufnahmen gemacht werden, ist nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass in diesem Bereich eine erhebliche Dunkelziffer herrscht. Bisher scheidet jedoch in derartigen Fällen eine strafrechtliche Verfolgung in der Regel aus, da eine konkrete strafrechtliche Regelung nicht besteht und das Persönlichkeitsrecht wegen der Anonymisierung von veröffentlichten Aufnahmen nach den geltenden Bestimmungen nicht verletzt wird. Lediglich in Einzelfällen, insbesondere wenn die Tat von Dritten beobachtet wird, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Allerdings ist in den Hausordnungen der Bäder ein Film- und Fotografierverbot enthalten. Das Badepersonal zieht die Landespolizeidirektion Stuttgart II unverzüglich zu, wenn entsprechende Vorfälle beobachtet oder durch Badegäste gemeldet werden. Die Schädiger erhalten in diesen Fällen ein unbefristetes Badeverbot für alle städtischen Bäder. In der Freibadsaison 2003 sind allerdings keine Auffälligkeiten in Bezug auf die Häufigkeit von Spannerdelikten festgestellt worden.

Bei der Landespolizeidirektion Stuttgart II sind die Beamten für dieses Thema besonders sensibilisiert. Im Rahmen der Streifentätigkeit werden Örtlichkeiten, die Spannern als Tatort dienen können, verstärkt überwacht. Dies gilt auch für das Weindorf.






Dr. Wolfgang Schuster