Stellungnahme zum Antrag
180/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/23/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6565-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/22/2006
Betreff
    Ausweitung des Programmes "Soziale Stadt"
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.

Im Programm „Soziale Stadt 2006“ wird der Bund für nicht investive Modellvorhaben in allen Ländern insgesamt 40 Mio. € Bundesmittel zusätzlich zur Verfügung stellen. Der auf Baden-Württemberg entfallende Anteil beläuft sich auf rund 4,88 Mio. €. Bei den Modellvorhaben zur Sozialen Stadt können die Länder voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2007 diese Bewilligungen vornehmen. Im Rahmen der Modellvorhaben sollen Mittel zum Beispiel für Spracherwerb, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie (u.a. für Gründerzentren) eingesetzt werden können.

Folgendes steht derzeit einer Umsetzung entgegen:

· Der Bundeshaushalt 2006 mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk zur Verwendung der Mittel für nicht investive Zwecke steht noch aus.

· Es gibt es noch keine Bund-/Länder-Verwaltungsvereinbarung 2006 entsprechend § 164 BauGB.

· Die in Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden komplementären Landesmittel unterliegen der Zweckbindung des kommunalen Investitionsfonds, so dass auch hierfür ein entsprechender Haushaltsvermerk im Doppelhaus 2007/2008 des Landes zu genehmigen ist.



Zu 2.

Das Wirtschaftsministerium hat bereits signalisiert, dass es von der Möglichkeit des Einsatzes von Bundesmittel für nicht investive Zwecke Gebrauch machen will. Weitere Informationen bzgl. der Antragsfristen und der Inhalte werden im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung 2006 zwischen Bund und Land erwartet. Sobald der Verwaltung nähere Informationen vorliegen, wird der Gemeinderat über Förderverfahren und Fördermöglichkeiten in Stuttgart informiert werden.





Dr. Wolfgang Schuster