Stellungnahme zum Antrag
704/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/03/2011
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2040-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/03/2009
Betreff
    Immobilienmanagement bei Schulen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Mit dem angeschlossenen Bericht: „Controlling und Berichtswesen der Immobilienzentrale Schul- und Schulsportanlagen“ informiert das Schulverwaltungsamt erstmals ausführlich über die Aufgabe als zweite Immobilienzentrale neben dem Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Seit der Neuorganisation im Bereich der Innenverwaltung, die 2008 erfolgte, sind diese Aufgaben in einer Abteilung zusammengefasst. Diese Veränderung hat sich bewährt und ermöglicht ein zunehmend professionell ausgerichtetes, inhaltlich vernetztes Arbeiten zwischen den Sachgebieten, die sich im Bereich der Immobilienverwaltung der Schul- und Sportanlagen verteilt auf alle Stadtbezirke engagieren.

Mit einem Gebäudeversicherungswert von derzeit rd. 2,3 Mrd. Euro und einer auf 566 Gebäude verteilten Innenreinigungsfläche von knapp 1 Mio. qm sowie Außenflächen von nochmals rd. 1 Mio. qm ist dem Schulverwaltungsamt der größte Anteil der bebauten Grundstücke der Landeshauptstadt Stuttgart anvertraut.

Die Schulen bestehen nicht nur aus Klassen- und Fachräumen, sondern es gibt hier auch Sportstätten (Hallen und Außenanlagen), Schwimmbäder, Turn- und Versammlungshallen sowie im Bereich der beruflichen Schulen berufsfeldspezifische Werkstätten wie man sie in mittelständischen Betrieben findet. Zunehmend werden in den schulen auch Betreuungsräume und Mensen eingerichtet. Diese große Vielfalt, die sich vor allem auch in der anspruchsvollen Gebäudetechnik auswirkt, stellt auch umfassende Anforderungen an die Sicherheit des Betriebs.

Die Schulanlagen stehen nicht nur den Schulen zur Verfügung, sondern werden auch in großem Umfang außerschulisch genutzt, was ein umfangreiches Überlassungsmanagement auf vertraglicher Basis erfordert.


Hinzu kommen noch die Verwaltung von Immobilien für andere Ämter, z.B. für das Jugendamt, wenn sich Horte auf dem Schulareal befinden, oder das Kulturamt mit dem Treffpunkt Rotebühlplatz oder das Kultur- und Sportzentrum Münster, wo schulische und außerschulische Nutzungen in einem Gebäude untergebracht sind.

Alle weiteren Details sind dem angeschlossenen Bericht zu entnehmen.






Dr. Wolfgang Schuster

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Controlling und Berichtwesen der Immobilienzentrale Schul- und Schulsportanlagen.pdf