Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
15/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/08/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 1232-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Johnson Sabine (DIE REPUBLIKANER), Joos Erwin (DIE REPUBLIKANER), Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    01/28/2002
Betreff
    Kein Schächten in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1

Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart befindet sich keine Schlachtstätte. Fälle, in denen Tiere im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart geschächtet wurden, sind nicht bekannt geworden.

Nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Schächten hat lediglich eine Person aus Stuttgart beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten beantragt. Diese Ausnahmegenehmigung wurde vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg abgelehnt.

Zu Frage 2

Die Stadtverwaltung respektiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn die Schächterlaubnis kontrovers diskutiert wird.

Zu den beiden Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Antrag 1

Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten kann lediglich darauf geachtet werden, dass das Schächten im Rahmen der Erlaubnis durchgeführt wird.

Zu Antrag 2

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat Erlaubnisse zum Schächten bisher nur restriktiv erteilt. Die Stadtverwaltung sieht daher keinen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf.





Dr. Wolfgang Schuster