Stellungnahme zum Antrag
345/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/04/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1517-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/10/2006
Betreff
    Klimaschutz
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1

Die Aktivitäten der Stadt in den Bereichen

- Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Energiemanagement kommunaler Liegenschaften
- Finanzielle Förderung beim Energiesparen
- Umweltfreundliche Verkehrsentwicklung
- Wasser und Boden
- Abwasser
- Abfall
- Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
- Forschung
- Beteiligung und Netzwerken

haben zu Erfolgen in der CO2-Minderung geführt. Von 1990 bis 2000 sind die gesamtstädtischen CO2-Emissionen um etwa 5 % zurückgegangen. Die Daten für 2005 liegen noch nicht vor. Das vom Gemeinderat 1994 beschlossene Ziel, die CO2-Emissionen von 1990 bis 2005 um 30 % zu senken, wurde verfehlt.

Bezogen auf die städtischen Liegenschaften beträgt die CO2-Reduktion zwischen 1990 und 2005 9 %.

Die Mitteilungsvorlage 258/2007 enthält den beantragten Sachstandsbericht.



Zu 2

Die genannte Mitteilungsvorlage stellt Maßnahmen im Einzelnen vor, die die Fachverwaltung zusätzlich zu den bisherigen Anstrengungen für notwendig erachtet. Die wesentlichen Vorschläge sind

- Fortführung des kommunalen Energieförderprogramms
- Fortführung der Radverkehrsförderung
- Fortführung des kommunalen Energiemanagements
- Einrichtung eines städtischen Fonds insbesondere zur Förderung regenerativer Energieprojekte
- Dachbegrünungen
- Beschaffung von Fahrzeugen im städtischen Fuhrpark mit unterdurchschnittlichem CO2-Ausstoß
- Vorrang klimaschützender Maßnahmen bei städtischen Beschaffungen

Über die einzelnen Vorschläge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Es lässt sich bereits jetzt abschätzen, dass das Ziel einer 30%igen CO2-Minderung von 1990 auch bis 2010 kaum erreichbar sein wird. Das gilt auch, wenn dieses Ziel nur auf die städtischen Liegenschaften bezogen wird.

Zu 3

Zur Finanzierung von CO2-Minderungsmaßnahmen, die an der Grenze der Wirtschaftlichkeit sind, wäre eine Ausweitung des stadtinternen Contractings notwendig. Bislang werden sinnvolle und notwendige Investitionen zum Energiesparen über ein zweckgebundenes, zinsloses Darlehen vom Amt für Umweltschutz vorfinanziert. Die erzielten Einsparungen der Fachämter fließen solange an das Amt für Umweltschutz zurück, bis die getätigte Investition abbezahlt ist. Eine Ausweitung dieses Instruments könnte dahingehend erfolgen, dass zusätzlich ein CO2-Bonus angesetzt wird.

Unabhängig davon gibt es für 2007 – 2009 Projektideen zur Energieeinsparung in der Größenordnung von 4 Mio. Euro (z. B. Abwärmenutzung im Mineralwasserbereich, Holzhackschnitzelanlage, Abwasserwärmenutzung). Die durchschnittliche Kapitalrückflusszeit liegt unter 10 Jahren.

Zu 4

Der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß im Stuttgarter Stadtgebiet war zwischen 1995 und 2000 um 7,5 % angestiegen (vgl. GRDrs. 1099/2001). Nach neuen Berechnungen hat der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß zwischen 2000 und 2005 um ca. 4,5 % abgenommen. Wesentliche Ursache ist der Rückgang der CO2-Emissionen durch technische Verbesserungen der Fahrzeuge.





Dr. Wolfgang Schuster