Beantwortung zur Anfrage
659/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
03/21/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1224-07
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Utzt Inge (SPD)
Datum
10/27/2000
Betreff
Sozialberatung für Kurdinnen und Kurden
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Von März 1998 bis September 1999 wurde die ehrenamtlich durchgeführte Sozialberatung zu 50 % durch EU-Mittel gefördert. Danach standen und stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Implementierung eines muttersprachlichen Angebots ausschließlich für Kurdinnen und Kurden ist aus mehreren Gründen nicht möglich:
Das Angebot der Sozialdienste der Träger der freien Wohlfahrtspflege ist grundsätzlich nicht mehr ausschließlich muttersprachlich orientiert, sondern auf Lebenslagen ausgerichtet. Es gilt für alle Migrantengruppen mit gesichertem Aufenthaltsrecht.
Der Fachausschuss Migration der Liga der freien Wohlfahrtspflege hat beschlossen, frei werdende Stellen nicht mehr mit Fachkräften je einer bestimmten Nationalität zu besetzen, sondern zur Verstärkung der interkulturellen Kompetenz mit Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen mit unterschiedlichem sprachlichen und kulturellen Hintergrund. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den seit Januar 1999 geltenden Grundsätzen für die Ausländersozialberatung neben der interkulturellen Kompetenz einen Berufsabschluss als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin verlangt.
Die Träger, hier vor allem die Arbeiterwohlfahrt, sehen keine Möglichkeit, die kurdische Sozialberatung mit den vorhandenen Personen als Sonderdienst oder in Regeldienste zu integrieren. Sie betonen aber, dass die Belange von Kurdinnen und Kurden - zumindest aus der Türkei - in der Beratung personell Berücksichtigung finden.
Die Arbeiterwohlfahrt steht selbst vor dem Problem der Stellenstreichung und prüft vor Neueinstellungen, ob und wie qualifizierte Mitarbeiter/-innen weiterbeschäftigt werden können.
Der Landeshauptstadt Stuttgart stehen keine Mittel für ein spezielles Beratungsangebot für Kurdinnen und Kurden zur Verfügung. Die ggf. notwendige Beratung im Einzelfall wird auch durch die allgemeine Ehe-, Lebens- und Familienberatung geleistet.
Dr. Wolfgang Schuster