Stellungnahme zum Antrag
341/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/22/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6233-02.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Kotz Alexander (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    11/22/2004
Betreff
    Radverkehr in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Stadtverwaltung betreibt seit geraumer Zeit Projekte zur Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart. Die Ergebnisse dieser Arbeit machen sich in einer deutlichen Zunahme des Radverkehrsanteils von 3 % (1985) auf 7 % (1996) bemerkbar. Ein wesentlich höheres Potenzial ist vorhanden, so dass es auch weiterhin Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen. Hierbei sind die höchsten Umsteigerzahlen im Ausbildungs-, Berufs-, Einkaufs- und Freizeitradverkehr zu erwarten. Die sehr unterschiedlichen Interessen und Ansprüche von Alltags- und Freizeitradfahren wurden bisher durch erforderliche Kompromisslösungen weitestgehend berücksichtigt (z. B. Fahrradstreifen Theodor-Heuss-Straße, Ausbau des Neckartalradweges).

Unter meiner Regie wurde mit der Stadtverwaltung und dem ADFC ein Grundsatzpapier zur Förderung des Fahrradverkehrs erarbeitet, in dem anhand von 10 Leitlinien Fördermöglichkeiten des Radverkehrs für Stuttgart dargestellt sind. Dieses Papier fand am 5. Oktober 2004 im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderates einstimmig Zustimmung.

Die Stadtverwaltung wird entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung des Papiers erarbeiten. Um möglichst alle Akteure der Radverkehrsförderung mit einzubeziehen, wurde im Januar 2005 ein “Runder Tisch zur Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart” eingeführt. Dort diskutieren Vertreter aus Verwaltung, Gemeinderat, Wirtschaft, Verbänden und Forschung über Fördermöglichkeiten und entwickeln konkrete Förderprojekte zum Fahrradverkehr. Der Gemeinderat wird über die Ergebnisse informiert werden.

Zu Punkt 1
Rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2006/2007 und nach Abschluss des “Runden Tisches Fahrradverkehr” stellt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat wieder ein aktuelles Radwegeausbauprogramm mit Prioritäten- und Kostenangaben vor.

Zu Punkt 2 und 3
Die planerische Erarbeitung stadtteilbezogener Radverkehrsnetze ist in einzelnen Stadtbezirken abgeschlossen und wurde zum Teil mit den örtlichen Bezirksbeiräten abgestimmt. Darin enthalten sind auch stadtteilübergreifende Hauptrouten, auf denen in den letzten Jahren vordringliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs ausgeführt wurden (z. B. Neckartalradweg, Tallängsradweg). Ergänzend dazu sind die wichtigsten stadtteilbezogenen Ziele für den Fahrradverkehr untereinander verbunden. Die Hauptrouten entsprechen überwiegend dem Wegweisungsnetz und sind im FNP 2010, im Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart und im Regionalverkehrsplan dargestellt.

Trotz seither erfolgtem vordringlichen Ausbau der Hauptrouten befinden sich in diesem Netz zum Teil noch erhebliche Lücken. Zusammen mit den ebenfalls vorhandenen Lücken im Ergänzungsnetz ist in der Tat oftmals eine nicht kontinuierliche Radwegeführung entstanden.

Ohne das Ergänzungsnetz völlig zu vernachlässigen, werden dem Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen Vorschläge vorgelegt, wie einzelne Magistralen vollständig ausgebaut werden können.

Zu Punkt 4
Der Stadtverwaltung liegen zurzeit keine aktuellen Angaben über die Häufigkeit der Nutzung und die unterschiedlichen Nutzergruppen des Fahrrades als Verkehrsmittel in Stuttgart vor.

Eine entsprechende Datenerhebung über die Verkehrsmittelwahl der Stuttgarter Bevölkerung wird im Rahmen der Bürgerumfrage 2005 durchgeführt. Nach Abschluss der Erhebung des Fragebogenrücklaufs, der Erfassung und Plausibilitätsprüfung können die Auswertungen zur Verkehrsmittelwahl der Stuttgarter Bevölkerung voraussichtlich im Herbst vorliegen.

Zu Punkt 5
Bereits heute kommt ein Großteil der Schüler entweder mit dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule. Ein verstärktes Umsteigen auf das Fahrrad kann durch die Schaffung von attraktiven, durchgängigen und sicheren Radwegen sowie dem Bau von ausreichenden und sicheren Fahrradabstellplätzen an den Schulen erreicht werden. Unterstützend wäre hierbei die Entwicklung von Schulradwegeplänen. Ein weit höheres Umsteigepotenzial besteht auf den Wegen zur Arbeit, zum Einkaufen im Freizeitbereich sowie zu den Hochschulen.

Zu Punkt 6
Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gibt es ein Programm zum Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen. Hierfür müssen ursächlich Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu Grunde liegen, d. h. zunächst muss die Absicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zum Ausbau eines vorhandenen Betriebsweges vorliegen, bevor weitere Nutzungsabsichten (wie z. B. Fahrradverkehr) Berücksichtigung finden dürfen. Die Stadtverwaltung hat deshalb mit dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart bezüglich der Verbesserungen entlang des Neckars Gespräche geführt. Vom Wasser- und Schifffahrtsamt besteht im Verlauf des Neckars kein entsprechendes Ausbauinteresse.

Nachdem 2004 der Fördersatz nach GVFG auf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt sowie ein Selbstbehalt der Kommunen in Abhängigkeit von den Einwohnerzahlen und den zuwendugsfähigen Kosten eingeführt worden ist, sind nennenswerte Zuwendungen nach GVFG erst bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 300.000 € zu erwarten. Hiervon sind gegebenenfalls noch Honorare für Ingenieurbüros für die Erstellung der Antragsunterlagen zu finanzieren.

Die Stadtverwaltung wird antragsgemäß im Rahmen eines zu erarbeitenden “Radverkehrsentwicklungsplanes Stuttgart” sämtliche Fördermöglichkeiten und konkrete Projekte mit dem entsprechenden Finanzbedarf darstellen und dem Gemeinderat zur Diskussion vorstellen.






Dr. Wolfgang Schuster