| Stellungnahme zum Antrag | 282/2008 |
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/20/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6200-30.3
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
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| Datum
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Betreff
Lärmschutzmaßnahmen am Eisenbahn-Viadukt Zazenhausen
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Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
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Beantwortung/ Stellungnahme:
Der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart sind die Lärmprobleme, verursacht durch die Züge auf dem Eisenbahn-Viadukt in Stuttgart-Zazenhausen, bekannt. Die Stadtverwaltung ist daher in dieser Angelegenheit seit Mitte der 70er Jahre tätig (Lärmminderungsplan Zuffenhausen, Bebauungsplan Hohlgrabenäcker, Lärmsanierungsprogramm an Bahnstrecken). Die Baulast für die Brücke und damit die Verantwortung für die Finanzierung und den Bau von Schallschutzmaßnahmen liegt jedoch bei der Bahn und nicht bei der Stadt.
Die Bahn als Baulastträger sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, weil die für eine Lärmsanierung vorgegebenen Werte nicht erreicht werden. Selbst bei einer Überschreitung dieser Werte besteht für die Bahn keine rechtliche Verpflichtung zur Lärmsanierung. Eine Lärmsanierung ist bei bestehenden Bahnstrecken, die keiner wesentlichen Änderung unterliegen, eine freiwillige Leistung.
Die Stadtverwaltung hat die Bahn gebeten, die baulichen Möglichkeiten zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Eisenbahn-Viadukt zu prüfen. Nach Aussage der Bahn ist eine Lärmschutzwand aus statischen Gründen und aus Platzproblemen nicht möglich.
Unabhängig hiervon haben Untersuchungen Folgendes aufgezeigt:
– Im Baugebiet Hohlgrabenäcker liegen für Teilflächen Lärmprobleme vor. Im Bebauungsplan wurde für diese Teilflächen festgesetzt, dass die Investoren/Bau-herren für den baulichen Schallschutz selbst verantwortlich sind.
– Eine körperschallmindernde Schutzmaßnahme auf dem Eisenbahn-Viadukt in Form z. B. einer Unterschottermatte zur Bekämpfung der Körperschalleinleitung in die Brücke und zur Verringerung der Schallabstrahlung von der Brücke könnte wohl den tieffrequenten Anteil des Luftschalls wirksam vermindern, hätte aber auf den zur Beurteilung maßgebenden A-bewerteten Luftschallpegel nur einen geringen Einfluss. Falls sich jedoch im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen der Einbau von Unterschottermatten mit geringem Aufwand realisieren lassen sollte, wäre es sicherlich positiv zu bewerten. Eine nachhaltige Verbesserung der Gesamtsituation ist davon aber nicht zu erwarten. Die Körperschallabstrahlung des Eisenbahn-Viadukts trägt nur in geringem Maß zur Schallimmission bei.
– Der Einbau von Schallabsorbern im Bereich des Eisenbahn-Viadukts bringt keine Verbesserung, da die Absorber vergleichbare akustische Eigenschaften besitzen wie das vorhandene Schotterbett.
– Eine hoch absorbierende Verkleidung an der bestehenden Brückenbrüstung lässt im direkten westlichen Einwirkungsbereich der Brücke nur eine Pegelminderung von 0,2 dB(A) (Blankensteinstraße 40) erwarten. Östlich (Blankensteinstraße 47) beträgt die Pegelminderung 1,0 dB(A). Für das geplante Bebauungsgebiet „Nördlich der Böckinger Straße“ ergäbe sich eine Pegelminderung von bis zu 2,0 dB(A).
Aufgrund der Aussagen der Bahn sieht die Stadt keine Möglichkeiten, dass die Lärmsituation deutlich verbessert werden kann.
Zu den einzelnen Fragen im Schreiben des Bürgervereins Stuttgart-Zazenhausen e.V. vom 05.04.2008
1. Was ist im Viaduktbereich seitens der Stadt unternommen worden?
· Es wurden Untersuchungen zur Körperschallabstrahlung des Eisenbahn-Viadukts durchgeführt. Weiterhin wurde überprüft, ob überhaupt Lärmschutzwände baulich möglich sind.
· Auf Anregung der Stadt wurde im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Bahn auch das Viadukt untersucht. Da die Lärmsanierungswerte von Tag/Nacht = 70/60 dB(A) nicht überschritten werden, wurde entsprechend den Bedingungen des Sanierungsprogramms von der Bahn die Durchführung von Maßnahmen abgelehnt. Die Einhaltung der Sanierungswerte wird von den vorher vom Amt für Umweltschutz durchgeführten unabhängigen Berechnungen im Rahmen der Untersuchungen zum Lärmminderungsplan Stuttgart-Zuffenhausen bestätigt.
· Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Böckinger Straße“ wurden Pegel senkende Maßnahmen am Eisenbahn-Viadukt untersucht.
2. Sind dem Gemeinderat Vorschläge unterbreitet worden?
· Im Lärmminderungsplan Stuttgart-Zuffenhausen, welchen der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen hat, werden folgende Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen:
Ø lfd. Nr. 75: Schallschutzwand auf dem Viadukt (beidseitig). Diese Maßnahme kann jedoch wegen der statischen Probleme nicht durchgeführt werden.
Ø lfd. Nr. 76: Schallschutzwand westlich der Bahnlinie bei Zazenhausen (Hohlgrabenäcker). Die Maßnahme wurde im Jahr 2007 durchgeführt.
3. Ist die Stadtverwaltung bei der Deutschen Bahn für diese Schallschutzmaßnahmen vorstellig geworden?
· Aktuell finden Gespräche mit der Bahn statt. Anlass ist das Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Böckinger Straße“.
· Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Bahn wurden mit der Bahn über die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen Gespräche geführt (s. Frage Nr. 1). Hierbei wurde auch der Bereich des Rotwegs einbezogen.
4. Inwieweit ist die Stadt bereit, sich an den Kosten einer Schallschutzwand am Viadukt oder an Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern zu beteiligen?
· Wie zuvor ausgeführt ist der Bau einer Schallschutzwand am Viadukt nicht möglich.
· Derzeit wird der Lärmaktionsplan Stuttgart erstellt. Als eine Maßnahme ist geplant, ein Schallschutzfensterprogramm für die Stadt Stuttgart vorzuschlagen. Über die Maßnahmen und ihre Finanzierung ist durch Gemeinderatsbeschlüsse zu entscheiden. Ein lokales Schallschutzfensterprogramm für Zazenhausen ist nicht geplant.
Dr. Wolfgang Schuster