Stellungnahme zum Antrag
318/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/30/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7123 - 01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/08/2009
Betreff
    Kundenorientierte Öffnungszeiten der Grüngutannahmestellen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Kompostplatz in Zuffenhausen und der Häckselplatz Epplestraße werden vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt vorrangig als Hilfsbetrieb für die Verwertung des in Grünflächen anfallenden Grüngutes betrieben. Weiterhin wird auch Grüngut von gewerblichen Betrieben angenommen, da es in Stuttgart wenig Alternativen zu den städtischen Anlagen gibt. In Zusammenarbeit mit dem AWS wurden nach und nach auch Anliefermöglichkeiten für privates Grüngut über die mehrere Jahre durchgeführte, jährlich zweimalige Grüngutsammlung sowie zusätzlichen Öffnungszeiten an Samstagen angeboten. Mit Einstellung der Grüngutsammlung durch den AWS und weiteren Zunahme der direkten privaten Anlieferungen wurden diese kostenfrei auch an allen Werktagen zugelassen.

Der Kompostbetrieb arbeitet derzeit an den rechtlich genehmigten Kapazitätshöchstgrenzen, die Öffnungszeiten orientieren sich im wesentlichen an den Betriebszeiten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes und den gewerblichen Kunden und sind für diesen Bedarf gut eingeführt. Der Betrieb ist mit fünf manuell Beschäftigten organisiert und erwirtschaftet dauerhaft Überschüsse. Bedarfsgemäß wird zurzeit eine Erhöhung der genehmigten Umschlagskapazität angestrebt, bei dessen Umsetzung auch eine kostenmäßig abgedeckte Personalaufstockung auf sieben Beschäftige erforderlich ist. Diese personelle Aufstockung würde mehr Spielräume für eine Ausdehnung von Öffnungszeiten für Privatanlieferungen ermöglichen.

Hinzuweisen ist auch darauf , dass Gartenbesitzer zusätzlich zu den beschriebenen Möglichkeiten an den Grüngutannahmestellen, auch Kleinmengen in den vier Wertstoffhöfen des AWS mit erweiterten Öffnungszeiten und zweimal jährlich mittels Wertmarken Grüngut auf Bestellung abholen lassen können.




Zu den Anträgen im Einzelnen:

1. Die derzeitigen personellen Kapazitäten reichen nicht aus um an allen Samstagen Öffnungszeiten anbieten zu können. Möglich wäre, die beiden Anlagen zeitversetzt an zwei verschiedenen Samstagen zu öffnen, was bisher aus Gründen der klarer kommunizierbaren Regelung (jeder 1. Samstag im Monat) anders gehandhabt wurde.

2. Die Ausdehnung der Öffnungszeit am Samstag bis 16 Uhr ist bei derzeitiger Besetzung der Plätze mit einer Aufsichtsperson arbeitsrechtlich nur mit mindestens 30minütigen Schließung als Mittagspause möglich oder mit einer personellen Aufstockung. Eine Pausenschließung ist jedoch schwierig durchzusetzen.

3. Die Öffnungszeiten an den Werktagen können wegen der vorrangig betrieblichen und gewerblichen Nutzung der Anlagen nicht wegfallen.

4. Die Schließung der Anlagen an einem Vormittag zugunsten einer Spätöffnung am Donnerstag ist ebenfalls aufgrund der gesamtbetrieblichen Abhängigkeiten nicht sinnvoll. Verlängerte Öffnungszeiten sind nur durch zusätzliche personelle Kapazitäten möglich.

5. Eine kostenneutrale Verlängerung und Ausdehnung von Öffnungszeiten für kundenfreundliche Privatanlieferungen ist möglich, da der Kompostbetrieb anhaltend Überschüsse erwirtschaftet. Sie wird derzeit von der restriktiven Stellenpolitik und der Verpflichtung zum Abbau von Überstunden verhindert.

Die Verwaltung prüft, ob im Zuge der im Genehmigungsverfahren befindlichen Kapazitätserweiterung der Kompost- und Häckselanlagen eine personelle Aufstockung wirtschaftlich zu vertreten ist. In diesem Fall ist auch eine Verlängerung von Öffnungszeiten möglich.







Dr. Wolfgang Schuster