Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
361/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/12/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8012-06.4



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/16/2002
Betreff
    Knebelverträge bei der SWSG
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Eine Liberalisierung des Energiemarktes in der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit lediglich beim Strom zu verzeichnen. Weder Gas noch Wasser können von anderen Betreibern bezogen werden.

So ist es auch mit der Heizenergie und Warmwasser. Diese sind ausschließlich vom Gebäudeeigentümer bzw. von dem Heizungsbetreiber (Contractor) zu beziehen. Bis 1999 hat die SWSG als Eigentümer alle ihre Heizanlagen selber betrieben. Ab diesem Zeitpunkt wurden dann mit der NWS bei Neubauten oder Großmodernisierungen “Wärmecontractings”, also die Fremderzeugung von Wärme und Lieferung direkt an den verbrauchenden Mieter geschlossen. Bekannte Erstobjekte waren die energetischen High-Tech-Anlagen zur Versorgung mehrerer hundert Neubauwohnungen auf den Konversionsgeländen US-Hospital und Burgholzhof.

Die unbestrittenen Vorteile liegen darin, dass der Contractor absoluter Fachmann in allen Energiefragen ist, der die Heizanlagen finanziert, plant, baut, betreibt und auf dem neuesten Stand hält. Er rechnet als besondere Serviceleistung die Wärme direkt mit den Mietern ab, die auch ihre Vorausleistungen an den Contractor entrichten. Solche Verträge werden aus Amortisationsgründen der sehr kostenaufwendigen Technologien in der Regel über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen, weshalb auch ein vorzeitiger Wechsel - vergleichbar mit dem Anschluss an ein städtisches Fernwärmesystem - nicht möglich ist.

Selbstverständlich muss deshalb die SWSG die Verpflichtung zur Abnahme von Heizungsenergie und Warmwasser von dem Betreiber an den Mieter weitergeben, was jedoch nicht als “Knebelungsvertrag” anzusehen ist. Auch bei einem Heizungsbetrieb in eigener Regie durch den Hauseigentümer gäbe es dazu keine Alternative.





Dr. Wolfgang Schuster