Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/23/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/21/2006
Betreff
Luftreinhalte-/Aktionsplan für die LHS Stuttgart
Umsetzung der Maßnahme Nr.2; künftiges Fahrverbot für KFZ der Schadstoffgruppe 1 im gesamten Stadtgebiet GRDrs. 871/2006
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Welche Kfz-Typen sind davon betroffen?
Betroffen sind vom Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart Fahrzeuge der Klassen M (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung). Darunter fallen Pkw, Lkw und auch Busse.
2. Wie alt sind die betroffenen Kfz´s?
Sowohl Fahrzeuge mit Ottomotor als auch Dieselfahrzeuge sind vom bevorstehenden Fahrverbot betroffen. Diese Fahrzeuge sind alle älter als zehn Jahre.
Ottomotor: Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator (Baujahr vor Anfang der 90er Jahre)
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator der ersten Generation
(Serien-PKW ab dem 01.07.1992)
Dieselmotor: Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 1 und schlechter (Baujahr Anfang 90er Jahre und älter)
3. Wer sind die betroffenen Kfz-Besitzer? Gewerblich/Privat?
Vom Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart betroffen sind sowohl gewerblich genutzte als auch Privatfahrzeuge.