Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/30/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: StU 6200-30
Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
09/27/2007
Betreff
Lärmschutz - Polizeischutzverordnung zum Schutz gegen ruhestörenden Lärm
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu den im Antrag enthaltenen Anfragen Nr. 1, 2 und 4 zu Lärmschutzmaßnahmen bzw. der städtischen Lärmschutz-Polizeiverordnung kann Folgendes mitgeteilt werden:
1. Fertig gestellte Maßnahmen zur Lärmeindämmung im Stadtgebiet
Das Amt für Umweltschutz hat zuletzt in Form der Mitteilungsvorlage GRDrs 719/2007 zur Umsetzung der Lärmminderungspläne Vaihingen und Zuffenhausen berichtet.
Das Tiefbauamt listet folgende Maßnahmen auf:
2007 fertig gestellt oder im Bau:
- Lärmschutzwände an Schienenwegen des Bundes:
Bad-Cannstatt, Ebitzweg und Banatstraße;
Münster, Murgtalstraße und Nagoldstraße
Zuffenhausen, Salzweg und Elbelen
- S-Nord, Verkleidung Tunnelportale und Rampenwände Pragsatteltunnel
- Weilimdorf, Lärmschutzwand Frauenholz/Köstlinstraße
- Zuffenhausen, Lärmschutzwand Elbelen BA 2
2005 fertig gestellt:
- Zuffenhausen, Lärmschutzwand Elbelen BA 1
2004 erfolgte keine Fertigstellung von Lärmschutzeinrichtungen.
2003 fertig gestellt:
- Untertürkheim, Lärmschutzwand Hafenbecken 3
- Fasanenhof-Ost, Verkleidung der Rampenwände AS B 27
- Zuffenhausen, Lärmschutzwand Vogteiweg und Lärmschutzwand Im Raiser.
2. Gegenwärtig geplante Lärmschutzschutzmaßnahmen
Bis Sommer 2008 ist – im Vollzug der europäischen Umgebungslärmrichtlinie – ein Aktionsplan mit Bürgerbeteiligung aufzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen – mit Ausnahme des Schienenverkehrslärms – die Grundlagendateien (Lärmkarten) vor. Nach Fertigstellung des Aktionsplans können dem Gemeinderat die dort konzipierten Maßnahmen dargelegt werden. Für die nach altem nationalem Recht (§ 47 a BImSchG) entwickelte Lärmminderungsplanung (Stadtbezirke Vaihingen, Zuffenhausen und – kurz vor dem Abschluss – Bad Cannstatt) liegen bereits Maßnahmenkataloge vor, die auch über die Priorität der Umsetzung Auskunft geben.
Seitens des Tiefbauamts befinden sich folgende Lärmschutzmaßnahmen in
Planung:
- Lärmschutzwall Lauchäcker 3
- Lärmschutzwall Lauchäcker 5
- Lärmschutzwall B 27 Fasanenhof-Ost
- B 10/27 OD Zuffenhausen, Sanierung der Fahrbahnen mit lärmoptimiertem
Asphalt.
4. Polizeiverordnung zum Schutz gegen ruhestörenden Lärm
Die (frühere) städtische Polizeiverordnung zum Schutz gegen ruhestörenden Lärm vom 20.10.1988 wurde mit Wirkung vom 14.01.2005 aufgehoben. Derzeit gibt es keine Überlegungen, eine solche Polizeiverordnung wieder in Kraft zu setzen. Die mit Bußgeld bewehrten Regelungen, die in der aufgehobenen Verordnung enthalten waren, werden zum Großteil durch Rechtsnormen wie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) und § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (ruhestörender Lärm) abgedeckt.
Die Beantwortung der Anfrage Nr. 3 (wünschenswerte, jedoch nicht finanzierte Maßnahmen) erfolgt abschließend voraussichtlich Ende Februar.