Beantwortung zur Anfrage
686/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/22/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6122-20.18



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/14/2000
Betreff
    Sanierungsschub der gesamten Stuttgarter Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. Durch die in der Vergangenheit erfolgten Einzelhandels- und Dienstleistungs-ansiedlungen sowie die noch bevorstehenden Vorhaben insbesondere auf dem Roser-Areal, verschiebt sich das Schwergewicht der Angebote in die östlichen Bereiche des Zentrums. Dort liegen die Flächenreserven, die u. a. auch für “moderne” Betriebsgrößen im Handel erforderlich sind.

Die obere Stuttgarter Straße mit ihrer eher kleinteiligen städtebaulichen und betrieblichen Struktur hat eine starke Konkurrenz bekommen, bzw. wird in Zukunft noch stärker betroffen sein. Dabei ist fraglich, ob die in den bisherigen Diskussionen angesprochene Ansiedlung eines Supermarkts als Magneten (u. a. Bezirksbeirat, Diskussionsrunde Architekt Schwarz) ein geeignetes Instrument sein kann. Grundsätzlich erscheint es zwar sinnvoll, eine größere Entwicklung/einen Magneten als Impulsgeber für die anderen Anbieter zu haben, die wirtschaftliche Durchführbarkeit erscheint aber als unsicher.

Zu 2. Die Stadtverwaltung kann gegen Betriebsschließungen - so wie sie bisher schon erfolgt sind - nur begrenzt gegensteuern. Eine generelle Steuerung geschieht auf der Basis des Konzepts der Versorgungszentren, mit dem die Standortnahme von größeren Betrieben vor allem in die Zentren gelenkt werden soll. Dies ist in Feuerbach durchaus gelungen, nur besteht hier bei einem zumindest quantitativ sehr guten Angebot die Konkurrenzsituation innerhalb des Zentrums. Dabei sieht die Verwaltung für den alten Ortskern und den Bereich der oberen Stuttgarter Straße kleinteilige betriebliche Strukturen für zukunftsfähig an. Die Ansiedlung eines größeren Anbieters (ca. 1 000 m² Verkaufsfläche) könnte von der Stadt unterstützt werden, hängt aber von der betrieblichen Nachfrage ab. Darüber hinaus sollten die Anbieter in dem betroffenen Bereich eine Interessengemeinschaft bilden, um gemeinsame Aktionen und mögliche, auch räumliche Zusammenschlüsse zu unternehmen.

Die Stadtverwaltung kann Aktionen und betriebliche Veränderungen durch städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen, wie in den Punkten 4 bis 8 genannt, unterstützen.



Zu 3. Im Bereich der oberen Stuttgarter Straße gilt die Baustaffel 3 (Ortsbausatzung) rechtsverbindlich mit 40 % überbaubarer Grundstücksfläche und einer möglichen Gebäudehöhe bis zu drei Geschossen.

Bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche und der Geschossigkeit (bis fünf Geschosse vorhanden) sind die Festsetzungen entlang der Stuttgarter Straße bereits überschritten. Über Befreiungen muss im Einzelfall entschieden werden.

Zu 4. Das Stadtplanungsamt hat bereits in den letzten Jahren einen Umgestaltungsvorschlag für die obere Stuttgarter Straße erarbeitet. In den letzten Wochen wurden weitere Planungsvorschläge für die obere Stuttgarter Straße in Feuerbach diskutiert und liegen zum größten Teil dem Stadtplanungsamt vor. Die Vorschläge werden geprüft. Anfang dieses Jahres soll dem Bezirksbeirat Feuerbach ein Vorschlag der Verwaltung für die Umgestaltung der oberen Stuttgarter Straße vorgestellt werden, der die planerischen Aspekte der verschiedenen Alternativen mit berücksichtigt, soweit dies möglich ist.

Zu 5. Im städtischen Eigentum sind das Gebäude Burgenlandstraße 85 A (Flurstück 4417/7), das Flst. 49 sowie der alte Friedhof (Flst. 4436).

Zu 6. Im Rahmen des im Herbst 1999 abgeschlossenen Wohnumfeldprogramms sind mit einem Förderrahmen von 10,95 Mio. DM im öffentlichen Raum
und auf privaten Grundstücken wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Blockentkernung, Verkehrsberuhigung, neue Stellplätze usw. geschaffen worden. Die Besorgnis, dass trotz dieser Maßnahmen eine negative Entwicklung im wirtschaftlichen Bereich einsetzt, wird vom Amt für Stadterneuerung geteilt.

Generell ist ein Sanierungsgebiet vorstellbar. Eine förmliche Festlegung kann nur nach vorher durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen und einer entsprechenden Entscheidung des Gemeinderats erfolgen. Mittel für die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen stünden zur Verfügung.

Zu 7. Eine Herausnahme des Verkehrs aus der Stuttgarter Straße wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert und auch versuchsweise für kurze Zeit umgesetzt. Der Versuch musste jedoch abgebrochen werden, weil die Mehrbelas-tung im Bereich Mühlwasen/Oswald-Hesse-Straße als unverträglich angesehen wurde. Eine Umwandlung der Stuttgarter Straße in eine Fußgängerzone wäre zwar wünschenswert, die sich daraus ergebenden Verlagerungen würden jedoch in anderen Straßen zu Verkehrsbelastungen führen, die nicht vertretbar sind. Insbesondere im sensiblen Bereich Oswald-Hesse-Straße, Kapfenburgstraße östlich der Feuerbacher-Tal-Straße und Mühlwasen (Bachschule) wäre eine weitere Verkehrszunahme problematisch, zumal gerade in diesem Bereich versucht wird, verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen.

Zu 8. Im Bereich der oberen Stuttgarter Straße gilt die Baustaffel 3 rechtsverbindlich. Wie bereits unter Ziffer 3 beschrieben, ist bereits heute schon eine Verdichtung mit höheren Nutzungszahlen (z. B. bei der überbaubaren Grundstücksfläche) vorhanden. Aufgrund der Nähe zum alten Ortskern mit seinen historischen Gebäuden ist eine noch höhere Verdichtung im Bereich der oberen Stuttgarter Straße problematisch. Nutzungen in diesem Bereich sollten sich in die kleinteilige Struktur einpassen. Daher ist grundsätzlich die kleinere Maßstabsbetrachtung (als z. B. im Roser-Areal) notwendig. Die bei Punkt 1 genannte Größenordnung für eine Einkaufseinheit (ca. 1 000 m²) erscheint dabei als eine realistische Größenordnung.

Die Unterbauung des alten Friedhofs mit einer Tiefgarage ist technisch im Grundsatz möglich. Der Verkehr könnte über die Wiener Straße bzw. Feuerbacher-Tal-Straße und die Stuttgarter Straße in die Tiefgarage gelenkt werden.

Einer Unterbauung sprechen jedoch denkmalschutzrechtliche Belange entgegen. Der alte Friedhof einschließlich Friedhofsmauer entlang der Stuttgarter Straße ist Kulturdenkmal. Unabhängig davon werden in diesem Bereich archäologische Fundstätten vermutet, die Abteilung Archäologie des Landesdenkmalamts ist hier zu beteiligen. Auch ethische Gründe sprechen sicher gegen eine Inanspruchnahme für eine bauliche Nutzung.

Aus grünordnerischer Sicht ist eine Inanspruchnahme des alten Friedhofs aus folgenden Gründen abzulehnen:

· Die Grünfläche ist durch einen hervorragenden alten Baumbestand geprägt; eine bauliche Inanspruchnahme hätte die Zerstörung dieses Bestandes zur Folge.
· Der ehemalige Friedhof ist als Grünfläche mit allen ihren Bestandteilen über einen langen Zeitraum entstanden; seine Bedeutung ist durch eine “Dachbegrünung” auf einer Tiefgarage nicht zu ersetzen.
· Eine unterbaute Grünfläche ist in ihrer Wirkung mit der heute vorhandenen nicht vergleichbar. Sowohl die Bedeutung hinsichtlich Wasserhaushalt, klimatischer Funktion als auch hinsichtlich der Erholung wäre deutlich niedriger einzuschätzen.



Dr. Wolfgang Schuster