Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/23/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7640-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS) , DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/09/2006
Betreff
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Alg-II-Beziehende
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Im Rechnungsjahr 2006 wurden aus der Leistungsbeteiligung des Bundes bei Finanzposition 1.4820.1910000 insgesamt 28.044.467,92 EUR vereinnahmt. Bei der Bundesbeteiligung hat das Land keine Abzüge vorgenommen, die Abzüge wurden bei der Verteilung der Wohngeldentlastung vorgenommen (vgl. Beantwortung der SPD-Anfrage 344/2006).
Um zu gewährleisten, dass die ursprünglich zugesagte Gesamtentlastung der Kommunen von 2,5 Mrd. EUR erreicht wird, wäre eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 5,7 Mrd. EUR erforderlich. Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Beteiligungsquoten ab 2007 entsprechen einem Gesamtbetrag von 4,3 Mrd. EUR. Die gesetzlich zugesagte Gesamtentlastung wird damit nicht erreicht. Nach den Vorstellungen des Bundes war weiter vorgesehen, 1,5 Mrd. EUR der Entlastung für den Ausbau der Kinderbetreuung einzusetzen. Die Landeshauptstadt hat hier in den vergangenen Jahren ihren Beitrag mehr als geleistet. Die laufenden Aufwendungen im Bereich Kinderbetreuung haben sich von 95,3 Mio. EUR im Jahr 2000 auf 156,8 Mio. EUR im Jahr 2006 erhöht. Die Bundesbeteiligung dient zur Deckung dieser dauerhaften und auch künftig zu finanzierenden Aufwendungen im Bereich Kinderbetreuung.
Der Bundestag hat für das Jahr 2007 für Baden-Württemberg eine Bundesbeteiligung von 35,2% beschlossen. Die Verteilungsmodalitäten innerhalb Baden-Württembergs stehen für 2007 noch nicht fest. Insoweit kann die Verwaltung derzeit nicht beziffern, mit welchen Einnahmen in 2007 zu rechnen sein wird (vgl. SPD-Anfrage 344/2006).