Beantwortung zur Anfrage
379/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/19/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3222-01.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/06/2008
Betreff
    Wettbewerb Berufsschule auf dem Gelände C1
    Zukunft der Wagenhallen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bericht

Auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans für das C1-Gebiet wird derzeit das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt. Außerdem läuft gerade das Bieterverfahren für das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit, Pflege, Ernährung und Sozialwesen.

Zwischen dem Schulgrundstück und den Wagenhallen ist eine 15 m tiefe öffentliche Fläche vorgesehen. Diese dient einerseits als Zwischenbereich für die beiden Nutzungen; andererseits könnte sie einmal eine weitere Bedeutung bekommen, wenn nach dem Abschluss von Stuttgart 21 auf der heutigen Gäubahntrasse die S-Bahn fährt und dort ein Zugang zur S-Bahn-Haltestelle vorgesehen wird.

Im Einvernehmen mit den Betreibern der Wagenhalle wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Kulturbetrieb in den Wagenhallen bis 31.12.2010 zu sichern. Heute wird davon ausgegangen, dass die Wagenhallen mit ihrer kulturellen Nutzung erhalten bleiben.

Bisher war es nicht möglich, ein Erschließungs- und Parkierungskonzept zu entwickeln, das beispielsweise für die Besucher der Wagenhallen in den Abendstunden eine Nutzung der Stellplätze in der Schultiefgarage ermöglicht.

Neben dem Erhalt der Wagenhallen ist es laut Beschluss des Gemeinderats
(GRDrs. 518/2003) auch dessen Wille, die Backsteingebäude Innerer Nordbahnhof 2 und 3 zu erhalten.






Finanzielle Rücklagen für die Wagenhallen gibt es bei der Landeshauptstadt Stuttgart nicht.

Die Bunkeranlagen sind von den Planungen nicht betroffen.





Dr. Wolfgang Schuster