Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
223/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/21/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6261-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Dr. Nopper Klaus (CDU), Hill Philipp (CDU), Currle Fritz (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU), Pfau Ursula (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Datum
    07/06/2006
Betreff
    Neckarufergestaltung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Der Landschaftsraum Neckartal ist in den letzten Jahren wieder zunehmend ins Blickfeld gerückt. Attraktive Gebäude und Einrichtungen wie das Mercedes-Museum, die Porsche-Arena, das Daimler-Benz-Zentrum sowie das Gottlieb-Daimler-Stadion und die Hanns-Martin-Schleyer-Halle haben dem Talraum ein neues Gepräge verliehen und stellen attraktive Ziele für die Bevölkerung weit über Stuttgart hinaus dar. Daneben ist es auch gelungen, im Bereich der Flusslandschaft neue Erholungsräume zu schaffen. So erfährt z. B. der Neckarauenpark in Bad Cannstatt mit seinen Spiel- und Erholungseinrichtungen und seiner Aufenthaltsqualität großer Resonanz bei der Bevölkerung. Auch die Verbesserungsmaßnahmen am Ufer - insbesondere im Bereich Voltasteg auf Gemarkung Bad Cannstatt - stellen eine deutliche Aufwertung dar. Weitere Verbesserungsmaßnahmen werden planerisch vorbereitet:

1. Bereich Saugraben in Hofen
Es ist beabsichtigt, auf einer städtischen Fläche einen Altarm herzustellen. Die Maßnahme ist als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme für den mit dem Bau des Sandfanges Hofen verbundenen Eingriff festgelegt. Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Diskussionen über die Lage des Steges über den Neckar haben die Realisierung verzögert.







2. Travertinpark Bad Cannstatt
Das Projekt Travertinpark beinhaltet die Idee, die besonderen geologischen Verhältnisse für die Bevölkerung sicht- und erlebbar zu machen. Einbezogen werden Aspekte der Entstehung des Travertin, der geschichtlichen Bedeutung als Fundstätte ältester Siedlungsnachweise, der Bedeutung des Mineralwassers, usw. Die Umsetzung des Travertinparks wird derzeit vorbereitet. Es ist beabsichtigt, das Steinbruch-Areal zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weiterhin soll ein ehemals gewerblich genutztes Areal als öffentliche Grünfläche hergerichtet und bestehende technische Einrichtungen als Gestaltungselemente einbezogen werden.
Für die Umsetzung sollen Finanzmittel verwendet werden, die die Stadt von der Firma DaimlerChrysler zur Durchführung kompensatorischer Maßnahmen für unumgängliche Bauentfernungen im Bereich der Mercedesstraße vereinnahmt hat. Unabhängig davon wird beim Verband Region Stuttgart die Bezuschussung im Rahmen des Landschaftsparks beantragt werden. Dieses Projekt ist als Initiativprojekt der Stiftung Grünzug Neckartal vorgesehen. In der planerischen Vorbereitung ist auch die Firma Mahle mit einer Gruppe, sog. Trainees, einbezogen, ggf. ist eine Beteiligung des Unternehmens bei der Umsetzung denkbar.


3. Wegeabschnitt Untertürkheim
Im Bereich des Werksgeländes DaimlerChrysler auf Markung Untertürkheim ist die Verbesserung der Uferwege und damit die Entschärfung bestehender Engstellen vorgesehen. Die Realisierung des ersten Abschnittes ist in Vorbereitung und kann mit finanzieller Unterstützung durch DaimlerChrysler umgesetzt werden.


4. Ufer im Bereich Cannstatter Wasen
Im Bereich Cannstatter Wasen bestehen Überlegungen, das heute abgezäunte Ufer zugänglich und für Erholungssuchende nutzbar zu machen. Eine Finanzierung ist noch offen.


5. Uferbereiche Bad Cannstatt und Münster
Die Neugestaltung der Uferbereiche am Viadukt in Bad Cannstatt sowie an der Austraße in Münster sind als Ausgleichsmaßnahmen für die mit Stuttgart 21 verbundenen naturschutzfachlichen Eingriffe vorgesehen. Die Realisierung ist abhängig von den Entscheidungen zu Stuttgart 21.


6. Bereich Neckarknie Bad Cannstatt
Im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Bahnbrücke über den Neckar sowie des Rosensteintunnels ergeben sich Möglichkeiten für Verbesserungsmaßnahmen im Bereich Berger Insele sowie des Seilerwasens. Planungen hierfür werden in Zusammenhang mit dem Bahn- bzw. Straßenprojekts erfolgen.


Die Umsetzung von Maßnahmen kann dann als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, wenn diese eine ökologische Aufwertung zum Ziel haben. Erholungsmaßnahmen sind nur dann als Ausgleichsmaßnahmen möglich, wenn der zugeordnete Eingriff im Schutzgut Erholung erfolgt.

Die Überlegung, im heutigen Arbeitshafen Bootsliegeplätze einzurichten, wurde bereits vor längerer Zeit mit dessen Eigentümer, dem Wasser- und Schifffahrtsamt besprochen. Demnach wäre die Aufgabe des Arbeitshafens und eine Umnutzung nur unter der Voraussetzung denkbar, dass für die Betriebseinrichtung ein adäquater Ersatzstandort zur Verfügung stünde. Für eine derartige Nutzung stehen derzeit weder eine entsprechende Fläche noch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung.

Dennoch wird die Verwaltung gemeinsam mit der Hafen Stuttgart GmbH weitere Gespräche führen um das Projekt voranzubringen.

Der Ausbau der Großschifffahrtsstraße Neckar fällt in die Zuständigkeit des Bundes, Eine im Frühjahr diesen Jahres vorgelegte Studie über Entwicklungspotenziale von Güterschiffen über 110 m Länge am Neckar kommt, im Gegensatz zu früheren Studien, zu dem Ergebnis, dass die Verlängerung der Schleusenkammern für 135 m lange Schiffe auf lange Sicht volkswirtschaftlich rentabel ist.

Die Hafen Stuttgart GmbH und die Verwaltung werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin dafür einsetzen, dass die Verlängerung der Schleusenkammern in absehbarer Zeit realisiert wird.






Dr. Wolfgang Schuster