Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/25/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schmid Roland (CDU), Kauderer Robert (Freie Wähler), Hill Philipp (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
06/05/2008
Betreff
Weitergehende Sanierung der Haldenstraße in Bad Cannstatt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Im Frühjahr 2008 wurde in der Haldenstraße der Abschnitt zwischen Krefelder Straße und dem Beginn des Mahle-Geländes fertig gestellt. Gemäß des vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossenen Umgestaltungsplans wurden Stellplätze eingerichtet und ein Geh- und Radweg hergestellt.
Zur Umgestaltung weiterer Abschnitte der Haldenstraße stehen im Doppelhaushalt 2008/2009 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 380.000 € bereit. Aus heutiger Sicht soll damit der Abschnitt zwischen dem bereits hergestellten Ausbau an der Krefelder Straße und Ende des Geb. 94 (Bereich ehem. Lokschuppen) sowie der Abschnitt zwischen Rosenaustraße und Brückenstraße (Bereich Neubebauung) umgebaut werden. Die Planung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Der Bau erfolgt 2009. Für den Umbau wurden Kosten in Höhe von 250.000 € und 130.000 € kalkuliert.
Der Reihung der Projekte liegt folgende Begründung zu Grunde:
Zuerst wird der vom Kanalbau betroffene Bereich bis Gebäude 94 hergestellt, um keine verlorenen Wiederherstellungskosten zu erzeugen. In dem zweiten Abschnitt wird ein Neubau errichtet; zudem ist dort heute keine Parkierung möglich.
Für die in der Gesamtplanung vorgesehenen, weiteren Bauabschnitte stehen derzeit keine Gelder zur Verfügung. Diese Ausbauabschnitte werden von uns in folgender Priorität eingestuft:
1. Abschnitt Glockenstraße bis Brückenstraße (Kosten ca. 350.000 €)
2. Abschnitt Rosenaustraße bis Krefelder Straße (Kosten ca. 220.000 €)
3. Abschnitt ab Gebäude Haldenstraße 94 bis Neckartalstraße (Kosten ca. 450.000 €).
Sollten für die Bauabschnitte im Doppelhaushalt 2010/11 Gelder eingestellt werden, wäre ein Baubeginn ab 2011 möglich.