Stellungnahme zum Antrag
469/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/03/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0504-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/26/2000
Betreff
    Außertarifliche Zulage für Mitarbeiter in der Schriftführung des Gemeinderats
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schriftführung haben in der Stellenbewertung Niederschlag gefunden. Zusätzliche Kompetenzen wie zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Korrektheit und Ähnliches sind persönliche Eigenschaften, die allen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigen sein sollten und keinen Niederschlag in einer objektiven, rein an der Tätigkeit orientierten Stellenbewertung finden können. Eine über das übliche Maß hinausgehende Inanspruchnahme wird durch Freizeitausgleich und Zeitzuschläge angemessen ausgeglichen.

Die Verwaltung sieht deshalb keinen Anlaß für eine außertarifliche Zulage an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schriftführung.






Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister