Beantwortung zur Anfrage
18/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/04/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7609 L



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    01/26/2004
Betreff
    14 historische Travertinsäulen am Steinbruch in Bad-Cannstatt, Neckartalstraße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die 14 Travertinsäulen sind Teil der Sachgesamtheit “Gebäude und Steinbruch Lauster” nach § 2 Denkmalschutzgesetz. An dem Erhalt dieser Sachgesamtheit besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Die Säulen befinden sich nicht mehr im Eigentum der Firma Lauster sondern gehören zusammen mit dem großen, angrenzenden Grundstück mit der ebenfalls denkmalgeschützten ehemaligen Sägereihalle und der Villa Neckartalstraße 211 einer anderen Firma.

Denkmalgefährdende Unregelmäßigkeiten oder Schäden sind nicht feststellbar. Eine Reinigung ist derzeit nicht unbedingt erforderlich, da keine Schädigung des sehr widerstandsfähigen Travertinsteins durch Schmutz oder Moos- und Flechtenbildung vorhanden ist. Mittelfristig ist eine Entfernung des Schmutzes und das Zurechtrücken einer leicht verschobenen Kapitellplatte aber anzustreben.

Aus der Denkmalschutzeigenschaft folgend sind die Säulen in ihrem Zusammenhang mit dem Gesamtgelände “in situ” zu belassen und eine Translozierung wäre denkmalschutzrechtlich abzulehnen.





Dr. Wolfgang Schuster