Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/03/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
10/01/2007
Betreff
Umweltzone ab 1. Januar 2008
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben – wie schon bei der Terminverschiebung im April angedeutet – am 31. Oktober 2007 vereinbart, dass die im Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart vorgesehene Umweltzone in Stuttgart zum 1. März 2008 eingerichtet werden soll. Dieser Zeitpunkt berücksichtigt die mindestens 3-monatige Vorlaufzeit für die Detailvorbereitungen.
Für das Vorziehen dieser Maßnahme im Alleingang durch die Stadt bestand auch nach der Feinstaub-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Berechtigung, denn dessen Entscheidung bezüglich planunabhängiger Maßnahmen geht davon aus, dass ein Luftreinhalte-/Aktionsplan noch nicht erstellt worden ist.