Beantwortung zur Anfrage
353/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/27/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9502



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/27/2001
Betreff
    Länderfinanzausgleich
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die kommunalen Mindereinnahmen 2001 aus der Unternehmens- und Einkommensteuerreform wurden von der Bundesregierung im Sommer 2000 mit
8,3 Mrd. DM beziffert. Diese Zahl ist nach Auffassung des Deutschen Städtetags mit außerordentlich großen Schätzrisiken behaftet. Der Städtetag hält es für keineswegs ausgeschlossen, daß die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes negativer als die Schätzungen der Bundesregierung ausfallen.

Auf der Grundlage der genannten 8,3 Mrd. DM errechnen sich für die Landeshautpstadt Stuttgart für 2001 Wenigereinnahmen von rd. 100 Mio. DM. Diese sind im Doppelhaushalt 2000/2001 berücksichtigt.

Im Jahr 2005 tritt die letzte Stufe der Reform des Einkommensteuertarifs mit der Absenkung des Höchststeuersatzes auf 43 v.H. in Kraft. Dadurch erhöhen sich die gesamten kommunalen Verluste aus der Steuerreform auf rd. 13 Mrd. DM. Davon entfallen auf die Landeshauptstadt Stuttgart etwa 160 Mio. DM. Sofern bis zur Fortschreibung der Finanzplanung bis 2005 anläßlich der Aufstellung des Doppelhaushalts 2002/2003 keine neueren Erkenntnisse vorliegen, wird dieser Einnahmeverlust in die neue Finanzplanung aufgenommen.





Dr. Wolfgang Schuster